Wird eine Weiterbildung vom Arbeitgeber veranlasst, dann trägt dieser auch die Kosten – sowohl die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme wie Teilnahmegebühren und Reisekosten, als auch das Arbeitsentgelt, wenn die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet. Arbeitgeber und Arbeitnehmende können sich auch einigen, gemeinsam etwas einzubringen: Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten, während die Arbeitnehmenden einen Teil ihrer Freizeit in die Weiterbildung investieren. Schließlich profitieren beide Seiten von dem neu erlangten Wissen. Die Bundesagentur für Arbeit berät Unternehmen zum Thema Weiterbildung und fördert sie unter bestimmten Voraussetzungen. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Welche Förderung in Frage kommt, kann auch von der weiterbildungsinteressierten Person abhängen. Für die Weiterbildung von Mitarbeitenden ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden beispielsweise die kompletten Kosten der Weiterbildungsmaßnahme übernommen und das Arbeitsentgelt, das sie während der Zeit erhalten, in der sie in der Berufsschule oder bei einem Bildungsträger lernen, kann zu 100 Prozent erstattet werden.
Die Bundesagentur für Arbeit berät Unternehmen zum Thema Weiterbildung und fördert sie unter bestimmten Voraussetzungen. Gefördert werden Maßnahmen, die einen drohenden Jobverlust verhindern, in einem Engpassberuf stattfinden oder wegen des (digitalen) Strukturwandels notwendig sind. Die Höhe der Förderung ist unter anderem abhängig von der Betriebsgröße. Die Bundesagentur für Arbeit gewährt Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Wenn Geringqualifizierte einen Berufsabschluss nachholen, kann das Arbeitsentgelt, das sie während der Zeit erhalten, in der sie in Berufsschule oder bei einem Bildungsträger lernen, zu 100 Prozent erstattet werden. Zudem ist eine Förderung auch während Kurzarbeit möglich. Der digitale Weiterbildungslotse auf den Seiten des BMAS hilft Ihnen in einfachen Schritten dabei, herauszufinden, in welcher Höhe Sie bezuschusst werden können. Hier erfahren Sie auch, an wen Sie sich im nächsten Schritt wenden können.
Wichtig ist: Nehmen mehrere Beschäftigte an einer Weiterbildung teil, können Sie einen Sammelantrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie weitere Förderprogramme für Unternehmen. Auch für Ihre Mitarbeitenden gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, wie Weiterbildungsprämie, Bildungsgutschein, die Initiative „Zukunftsstarter“ und Weiterbildungsstipendien. Ihre Mitarbeitenden können sich dazu im Rahmen der „Berufsberatung im Erwerbsleben“ individuell bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Neben den bundesweiten Förderungen gibt es zusätzlich Förderungen in den meisten Bundesländern.