
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023
Hier erfahren Sie welche Vorteile die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ihr Unternehmen bringt und wie Sie den Anerkennungsprozess unterstützen können.
Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben das Recht, ihren Berufsabschluss mit einem deutschen vergleichbaren Beruf überprüfen zu lassen. Dies ist unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem aktuellen Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus. Wir zeigen Ihnen, wie dies Schritt für Schritt gelingt.
In dem Video erläutert Ihnen Daniel Wörndl, Teamleiter des BQ-Portals, Schritt für Schritt wie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen funktioniert.
Was ist Berufsanerkennung?
Bei der Berufsanerkennung wird geprüft, ob eine ausländische berufliche Qualifikation einem vergleichbaren deutschen Beruf (sog. Referenzberuf) entspricht. Es wird genau verglichen, ob und wenn ja, welche wesentlichen Unterschiede zwischen der Qualifikation aus dem Ausland und dem deutschen Ausbildungsberuf bestehen.
In sogenannten reglementierten Berufen ist die Anerkennung ein Muss, um in diesem Bereich zu arbeiten. Dies gilt zum Beispiel bei Pflegeberufen und Meisterinnen und Meister im zulassungspflichtigen Handwerk. Auch wenn eine Fachkraft im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einwandern möchte, ist die Berufsanerkennung immer notwendig (Ausnahme: IT-Berufe).
Bei der Berufsanerkennung wird auch berücksichtigt, was die Fachkraft außerhalb ihrer Ausbildung gelernt hat, zum Beispiel Arbeitserfahrung und Weiterbildungen.
Das Anerkennungsverfahren ist dabei ein sehr individuelles Verfahren und kann im Einzelfall sehr unterschiedlich ablaufen. Nutzen Sie daher das bestehende Informations- und Unterstützungsangebot, zum Beispiel Ihrer Berufskammer vor Ort.
Download zum Thema
Handlungsempfehlung: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Schritt- für-Schritt-Anleitung
Vorteile von Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Durch die Berufsanerkennung erfahren Sie
- welche Fähigkeiten und Qualifikationen eine Bewerberin oder ein Bewerber aus dem Ausland mitbringt,
- wie Sie einen ausländischen Abschluss im Vergleich zu einem deutschen Abschluss einordnen können,
- wie Sie internationale Mitarbeitende sowie Bewerberinnen und Bewerber passgenauer auswählen und einsetzen können. So schafft die Anerkennung beispielsweise die formale Voraussetzung für eine Höherqualifizierung, zum Beispiel für Aufstiegsfortbildungen mit Meister- oder Technikerabschluss.
Ihre Unterstützung bei der Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist für Ihre Fachkräfte auch ein Zeichen für die persönliche Wertschätzung. Dies trägt zu einer höheren Zufriedenheit und Engagement Ihrer Mitarbeitenden bei.
Wie Sie bei der Berufsanerkennung vorgehen
Als Arbeitgeber haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, das Anerkennungsverfahren zu begleiten und zu unterstützen. Diese sind etwas unterschiedlich je nachdem, ob die Fachkraft sich bereits in Deutschland oder noch im Ausland befindet.
1. Schritt: Beratung nutzen
Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter, ob eine Berufsanerkennung sinnvoll ist und was ein geeigneter deutscher Berufsabschluss (Referenzberuf) ist. Nehmen Sie hierzu auch Kontakt mit der für die Anerkennung zuständigen Stelle (zum Beispiel Kammer) auf. Hier erhalten Sie fachkundige Unterstützung. Sie können auch die Beratungsstellensuche nutzen, um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden zu finden.
2. Schritt: Die zuständige Anerkennungsstelle finden
Welche Anerkennungsstelle für Ihre Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter zuständig ist, ist abhängig von Beruf und Region. Der Profi-Anerkennungsfinder des Online-Portals „Anerkennung in Deutschland“ führt Sie mit wenigen Klicks zur für die Anerkennung zuständige zuständigen Stelle.
3. Schritt: Unterlagen einreichen
Für den Anerkennungsprozess von ausländischen Berufsqualifikationen sind verschiedene Unterlagen einzureichen. Hierzu gehört zum Beispiel das Abschlusszeugnis der ausländischen Fachkraft und der ausländische Lehrplan (oftmals mit deutscher Übersetzung), um die Ausbildungsinhalte mit dem deutschen Berufsbild abzugleichen. Unterstützen Sie ihre Fachkraft bei der Recherche und Übersetzung dieser Unterlagen.
Stehen Sie während des Anerkennungsverfahrens der zuständigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung. Dies können beispielsweise Fragen zu den praktischen Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters sein.
Nutzen Sie unsere Checkliste zur Unterstützung bei der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses für Fachkräfte in Deutschland.
4. Schritt: Anerkennungsbescheid auswerten und bei Bedarf die Nachqualifizierung unterstützen
In der Regel erhalten Sie spätesten nach drei Monaten den Anerkennungsbescheid. Bei der Anerkennung kann es sein, dass der Fachkraft nur eine “teilweise Gleichwertigkeit” ihres vorhandenen Abschlusses ausgesprochen wird. In diesem Fall ist eine Nachqualifizierung notwendig, damit die “volle Gleichwertigkeit” zu einem deutschen Berufsabschluss erreicht wird.
Sie können hier mit einem betrieblichen Praktikum oder einer sogenannten betrieblichen Anpassungsqualifizierung, unterstützen. Welche Qualifikationen in Rahmen der betrieblichen Anpassungsqualifizierung konkret erworben werden müssen, können Sie gemeinsam mit ihrer Berufskammer abstimmen.
Nutzen Sie unsere Checkliste Anerkennungsbescheid und Bewerbungsgespräch Download Checkliste (PDF).
Das Projekt “Unternehmen Berufsanerkennung” bietet zahlreiche Materialien zur Anpassungsqualifizierung an. Sie finden dort eine Übersicht über Fördermittel für Unternehmen.
5. Schritt: Einwanderung vorbereiten
Auch wenn Ihre gewünschte neue Mitarbeiterin oder Ihr gewünschter neuer Mitarbeiter sich noch im Ausland befindet, können Sie den Berufsanerkennungsprozess unterstützen. Dies ist insbesondere für Fachkräfte aus Drittstaaten entscheidend, da hier die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation Voraussetzung für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland ist.
Hierzu empfiehlt es sich, bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren anzustoßen. Dieses beinhaltet auch die Berufsanerkennung. Stehen Sie sowohl Ihrer Fachkraft als auch der Ausländerbehörde im Verfahren für Rückfragen zur Verfügung.
Nutzen Sie unsere Checkliste zur Unterstützung bei der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses für Fachkräfte im Ausland.
Was sonst noch für eine erfolgreiche Rekrutierung aus dem Ausland zu beachten ist, erfahren Sie in unser Handlungsempfehlung Internationale Fachkräfte erfolgreich rekrutieren und integrieren.
Wann lohnt sich eine Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen?
- Sie beschäftigen bereits eine Person mit ausländischem Abschluss als An- oder Ungelernte, wissen aber, dass sie oder er im Ausland bereits einen Berufsabschluss erworben hat.
- Sie planen, eine Fachkraft mit einem ausländischen Berufsabschluss zu beschäftigen, die sich bereits in Deutschland befindet.
- Sie möchten eine internationale Fachkraft rekrutieren.
Dies ist über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich. Für die Einwanderung von Fachkräften aus den meisten Drittstaaten außerhalb der EU ist die Anerkennung des beruflichen Abschlusses Beschäftigungsvoraussetzung (Ausnahme IT-Berufe).

Wissen "To Go": Viele Betriebe können ihren Fachkräftebedarf nur mit Hilfe aus dem Ausland decken. Nur: Welche internationalen Berufsqualifikationen sind mit deutschen vergleichbar? Wer da weiterhelfen kann und was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen wollen, erfahren Sie in unserem KOFA konkret.