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Meister, Techniker, Fachwirt

Meister, Techniker, Fachwirt

Technikerin, Meister oder Fachwirt? Ermöglichen Sie Aufstiegsfortbildungen für Ihre Mitarbeitenden und profitieren Sie vom Plus an Wissen.

Meister, Technikerinnen oder Fachwirte sind auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrt und daher schwer extern zu rekrutieren. Die Investition in die Fortbildung der eigenen Mitarbeitenden lohnt sich. Aufstiegsfortbildungen können in Voll- und Teilzeit absolviert werden, als Präsenzveranstaltung oder in Fernlehrgängen.

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Vorteile einer Aufstiegsfortbildung

In eine Aufstiegsfortbildung Ihrer Fachkräfte zu investieren kann sich aus folgenden Gründen lohnen:

  • Ausbildereignung erlangen: Durch einen Meister-, Techniker- oder Fachwirtabschluss erlangt Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter automatisch die Befugnis, Auszubildende in einem bestimmten Berufsfeld zu qualifizieren. Mit einer zusätzlichen Fachkraft können Sie in die duale Berufsausbildung als Betrieb neu einsteigen oder noch flexibler als bisher ausbilden.
  • Arbeitgeberattraktivität stärken: Ihr Engagement für die berufliche Fortbildung Ihrer Fachkräfte nehmen die Belegschaft und die Kunden wahr. So stärken Sie nach innen und außen Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
  • Neues Wissen aufnehmen: Die Fachkräfte vertiefen durch das Erlangen eines Meister-, Techniker- oder Fachwirtabschlusses ihr Spezialwissen, das sie in Ihr Unternehmen einbringen. Damit können Sie Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Ihres Betriebes steigern.
  • Qualifizierte Fachkräfte binden: Sie können mit dem Angebot zur Aufstiegsfortbildung gutes Personal halten und für Führungspositionen oder anspruchsvolle fachliche Aufgaben qualifizieren.
  • Abhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt verringern: Indem Sie Ihre künftigen Führungskräfte aus der Belegschaft rekrutieren und qualifizieren, gewinnen Sie Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt und reduzieren das Risiko von Fehlbesetzungen durch unbekannte Bewerberinnen und Bewerber.

Welche Aufstiegsfortbildungen gibt es?

Am Beispiel der Elektrotechnik werden diese Wege vorgestellt:

  • Handwerksmeister / Handwerksmeisterin
  • Industriemeister / Industriemeisterin
  • Techniker / Technikerin
  • Fachwirt / Fachwirtin

Handwerksmeister/in: Fakten im Überblick

Beispiel Elektrohandwerk. In anderen Gewerken gelten die Regelungen analog. Genaue Auskunft erteilen die Handwerkskammern.

  • Zugangsvoraussetzungen: In der Regel: Gesellenprüfung im einschlägigen Ausbildungsberuf und mehrjährige einschlägige Berufspraxis oder Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und erhöhte mehrjährige einschlägige Berufspraxis.
  • Dauer der Fortbildung: Je nach Beruf und Zeitmodell stark unterschiedlich: Minimum 6 Monate in Vollzeit bis zu 24 Monate in Teilzeit.
  • Prüfung: Meisterprüfung nach bundeseinheitlicher Regelung vor dem Prüfungsausschuss der Handwerkskammer.
  • Abschluss: Handwerkmeister/-in mit Fachrichtung XY

Industriemeister/in: Fakten im Überblick

Beispiel Elektrohandwerk. In anderen Gewerken gelten die Regelungen analog. Genaue Auskunft erteilen die Handwerkskammern.

  • Zugangsvoraussetzungen: In der Regel: Gesellenprüfung im einschlägigen Ausbildungsberuf und mehrjährige einschlägige Berufspraxis oder Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und erhöhte mehrjährige einschlägige Berufspraxis.
  • Dauer der Fortbildung: Je nach Beruf und Zeitmodell stark unterschiedlich: Minimum 4 Monate in Vollzeit bis zu 42 Monate in Teilzeit.
  • Prüfung: Meisterprüfung nach bundeseinheitlicher Regelung vor dem Prüfungsausschuss der IHK.
  • Abschluss: Industriemeister/-in mit Fachrichtung XY

Techniker/in: Fakten im Überblick

Beispiel Elektrotechnik. In anderen Fachrichtungen gelten die Regelungen analog. Genaue Auskunft erteilen die öffentlichen oder privaten Fachschulen für Technik.

  • Zugangsvoraussetzungen: Gesellenprüfung im einschlägigen Ausbildungsberuf sowie einschlägige Berufspraxis nach der Ausbildung und gegebenenfalls mittlerer Bildungsabschluss (abhängig vom Bundesland).
  • Dauer der Fortbildung: Mind. 2.400 Unterrichtsstunden in allen Berufen, d.h. in der Regel 2 Jahre Vollzeit bis zu 4 Jahre Teilzeit.
  • Prüfung: Staatliche Technikerprüfung nach Regelungen des Bundeslandes vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.
  • Abschluss: Staatlich geprüfter Techniker / Technikerin mit Fachrichtung Elektrotechnik

Fachwirt/in: Fakten im Überblick

Beispiel Industrie. In anderen Fachrichtungen gelten die Regelungen analog. Genaue Auskunft erteilen die jeweiligen Bildungsträger in der Region.

  • Zugangsvoraussetzungen: Keine einheitliche Regelung, variiert von Beruf zu Beruf. Erfolgreiche Gesellenprüfung und einschlägige Berufspraxis nach der Ausbildung von Vorteil.
  • Dauer der Fortbildung: Je nach Beruf und Zeitmodell stark unterschiedlich. Typisch sind etwa 500 bis 900 Unterrichtstunden. In Vollzeit ist ein Studium in wenigen Monaten möglich, in Teilzeit kann sich das Studium über mehrere Jahre erstrecken.
  • Prüfung: Staatliche Fachwirtprüfung nach bundeseinheitlicher Regelung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle.
  • Abschluss: Geprüfte/r Fachwirt/in für Fachrichtung XY

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Aufstiegsfortbildung vorbereiten

In vielen Fällen wird eine leistungsorientierte Mitarbeiterin oder ein leistungsorientierter Mitarbeiter mit dem Wunsch auf Sie zukommen, eine Aufstiegsfortbildung zu durchlaufen. In anderen Fällen haben Sie – beispielsweise im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs – eine geeignete Fachkraft darauf angesprochen, ob sie sich eine entsprechende Qualifizierung vorstellen könnte. Die in Frage kommende Fachkraft muss in jedem Fall zunächst die formalen Voraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung erfüllen.

Auswahl geeigneter Fachkräfte für eine Aufstiegsfortbildung
Sie sollten bei der Auswahl der Fachkräfte auf folgende drei Kriterien achten:

  • die Motivation der Fachkraft
  • Ihre personalpolitischen Ziele
  • wie die Fortbildung mit der Lebenssituation der- oder desjenigen in Einklang zu bringen ist.

Wichtige Fragen sind hierbei unter anderem:

  • Erfüllt die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter die formalen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Meister- oder Technikerweiterbildung?
  • Ist die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter geeignet, fachlich anspruchsvollere und/oder erweiterte Führungsaufgaben mit Personalverantwortung zu übernehmen und auszuführen?
  • Scheint die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter über die Motivation und Ausdauer zu verfügen, sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren weiterzubilden? 

Auswahl geeigneter Fortbildungsformen und Anbieter
Sind Sie sich mit der Fachkraft einig, welcher Abschluss im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung angestrebt wird, sollten Sie gemeinsam die geeignete Form und einen passenden Anbieter auswählen. Der Umfang an Arbeitszeit, den die Fachkraft für die Fortbildung einbringen kann, entscheidet darüber, welche Lehrgangsform in Frage kommt:

  • Vollzeit: Die Fortbildung findet konzentriert statt und dauert daher weniger lang. Ihre Fachkraft wird aber währenddessen nicht im Unternehmen tätig sein können.
  • Teilzeit: Diese Lehrgänge nehmen nur bestimmte Zeitabschnitte in Anspruch, so dass Ihre Angestellte bzw. Ihr Angestellter nur zeitweise ausfällt und grundsätzlich eine weitere Tätigkeit im Unternehmen möglich ist. Dafür dauert die Fortbildung länger.
  • Präsenzveranstaltungen: Diese sind auf die Anwesenheit der Weiterzubildenden an der Meister- oder Technikerschule angelegt. Je nach Lerntyp kann es für Ihre Fachkraft leichter sein, im Klassenverbund den Stoff zu lernen. Die Kurse können jedoch durchaus in die Kernzeit Ihres Arbeitstages fallen.
  • Fernlehrgänge: Im Mittelpunkt steht das Selbststudium, das die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder zu Hause absolviert. Eine weitestgehend freie Zeiteinteilung ist möglich, nur für Prüfungen, Blockveranstaltungen oder Praxisübungen können einzelne Präsenztermine anfallen.

Die Anbieter für die Aufstiegsfortbildung können Ihnen die jeweils zuständigen Kammern nennen. Eine Übersicht über die Meisterschulen beziehungsweise die Technikerschulen finden Sie auch im Internet. Bei den Anbietern selber können Sie dann Lehrgangsformen, Termine und Kosten erfragen.

Aufstiegsfortbildung durchführen

Unterstützungsmöglichkeiten
Für die Unterstützung haben sich diese Maßnahmen als sinnvoll erwiesen und in der Praxis bewährt:

  • Flexible Arbeitszeiten, damit berufsbegleitende Kurse unter der Woche ohne Probleme wahrgenommen werden können.
  • Feedbackgespräche zu Arbeitsweise, Motivation, Erwartungen, Lernerfolgen bzw. -schwierigkeiten
  • Kennenlernen verschiedener Unternehmensbereiche, damit neben Fachwissen auch das Prozesswissen gefördert wird und Kontakte für die zukünftige Arbeit geknüpft werden können.
  • Übertragung besonderer Verantwortung, die nach Abschluss der Weiterbildung in größerem Umfang übernommen werden könnte – z. B. im Rahmen einer Urlaubsvertretung
  • Mentorinnen/-Mentoren, die Hilfestellungen/Unterstützung anbieten
  • Erfahrungsaustausch zwischen sich weiterbildenden Personen
  • Freistellung zur Prüfungsvorbereitung

Aufstiegsfortbildung: Unterstützung und Finanzierung

Unterstützen Sie Ihre Beschäftigten während der Meister-, Fachwirt und Technikerfortbildung auf verschiedenen Wegen – das fördert das gute Absolvieren der Fortbildung und unterstreicht Ihr Image als attraktiver Arbeitgeber.

Finanzierung der Aufstiegsfortbildung: Auf dem Weg zum Meister oder Techniker
Die Sicherstellung der eigenen Finanzierung während der Fortbildung sowie Finanzierung der Aufstiegsfortbildung selbst ist eine zentrale Frage für die fortbildungswillige Arbeitnehmerin bzw. den fortbildungswilligen Arbeitnehmer. Üblich ist es, dass sich Unternehmen an der Finanzierung beteiligen. Diese Finanzierungsmodelle sind verbreitet:

  • die Zahlung eines regelmäßigen festen Beitrags pro Jahr oder Halbjahr
  • die Übernahme von Kosten wie Kursgebühren, Übernachtungskosten, Lehrmaterial
  • eine Reduzierung der Arbeitszeit bzw. Gewährung von Bildungs- oder Sonderurlaub bei Weiterzahlung des normalen – oder nur geringfügig reduzierten – Gehalts.

Sie können die (Mit-)Finanzierung teilweise an den Erfolg der Fortbildung koppeln, um hierdurch einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen. Der Erfolg der Fortbildung kann dabei zum Beispiel durch die erreichte Gesamtnote oder über gute Noten in betrieblich relevanten Kursen bestimmt werden.

Eine Vereinbarung über die (Mit-)Finanzierung und Unterstützungsmaßnahmen wie flexible Arbeitszeiten sollten Sie in einer Übereinkunft zur Fortbildung festhalten. Um Ihr Investitionsrisiko für eine Aufstiegsfortbildung zu senken, bietet es sich an, eine Rückzahlungsklausel zu verabreden. Mit einer derartigen Klausel stellen Sie sicher, dass bei einer vorzeitigen Kündigung eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer die von Ihnen erbrachten Leistungen zur Förderung der Fortbildung wieder ausgleicht. Eine ähnliche Regelung können Sie für den Fall treffen, dass die Fortbildung abgebrochen wird. Ein Muster für eine Rückzahlungsklausel finden Sie in der oben als Download zur Verfügung stehenden Handlungsempfehlung Meister-, Techniker- und Fachwirtabschluss.

In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie unter dem Stichwort „Aus- und Weiterbildung“ unterschiedliche Förderprogramme im Zusammenhang mit beruflicher Weiterbildung.