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Beruf und Familie

Beruf und Familie

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiger Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Familienfreundlichkeit fördert die gezielte Rekrutierung sowie die Bindung von Fachkräften.

Familienfreundliche Maßnahmen sollten sich stets an Männer und Frauen gleichermaßen richten und auch Führungskräfte explizit mit einbeziehen. Informieren Sie sich beim Landesjugendamt bzw. Ihrem kommunalen Jugendamt über die Möglichkeiten, für familienfreundliche Maßnahmen finanzielle Förderungen zu erhalten. Elternzeitgestaltung, Kinderbetreuung, Unterstützung bei der Pflege – Informieren Sie die Belegschaft über die geplanten Maßnahmen und kommunizieren Sie sie nach Außen: Familienfreundlichkeit ist ein Wettbewerbsvorteil den Sie bei der Rekrutierung nutzen sollten.

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In die Umsetzung kommen

  • Berücksichtigen Sie die gesamte Belegschaft: Bei der Umsetzung der Maßnahmen im Betrieb ist es wichtig nicht nur die derzeit betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzusprechen. Binden Sie die gesamte Belegschaft schon bei der Planung der Maßnahmen ein.
  • Fragen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Leistungen Sie benötigen: Durch Befragungen und Gespräche stellen Sie sicher, dass die Maßnahmen sich mit den Bedürfnissen decken.
  • Führungskräfte sind Vorbilder - Seien Sie selbst das beste Vorbild.

Grundsätzlich gilt: Informieren Sie sich regelmäßig über die Angebote im Betrieb sowie über kommunale Angebote. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen dann, welche Maßnahmen sie in Anspruch nehmen können – familiäre Veränderungen treten häufig ohne Vorwarnung ein. Welche Maßnahmen es zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt, erfahren Sie in dieser Handlungsempfehlung.

Vorteile

  • Betriebswirtschaftlicher NutzenStudien weisen den klaren betriebswirtschaftlichen Nutzen einer familienbewussten Personalpolitik nach. Hierzu gehören eine verbesserte Personalauswahl, Mitarbeiterbindung, Vermeiden von Fehlzeiten, Kosteneinsparungen, ein gutes Unternehmensimage.
  • Wettbewerbsvorteil: Familienfreundliche Arbeitszeiten und Organisationsstrukturen sind ein Wettbewerbsvorteil, der sich auszubauen lohnt. Unterstützen Sie Ihre Beschäftigten bei der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren.
  • Familienfreundliche UnternehmenskulturFördern Sie eine Unternehmenskultur, die erwerbsarbeitsfreie (Familien-)Phasen bzw. reduzierte Arbeitszeiten bewusst unterstützt. Unterstützen Sie auch familiäre Freiräume für Väter sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Führungspositionen, die damit eine Vorbildfunktion erhalten. 
  • Fördermöglichkeiten: Es ist empfehlenswert, sich bei Ihrem Landesjugendamt bzw. Ihrem kommunalen Jugendamt zu informieren, ob die Möglichkeit besteht, für bestimmte Maßnahmen eine finanzielle Förderung zu erhalten.

Elternzeitgestaltung

Mit einer aktiven Gestaltung der Elternzeit erhöhen Sie die Rückkehrbereitschaft Ihrer Beschäftigten und wirken ihrer Dequalifizierung entgegen. Ziel ist es, die familienbedingte Auszeit einigermaßen kurz zu halten und einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg zu gewährleisten. Die meisten Eltern möchten ebenfalls während der familienbedingten Auszeit weiterhin als Teil des Unternehmens betrachtet werden.

Es gibt verschiedene Maßnahmen, mit denen Sie die Elternzeit Ihrer Beschäftigten aktiv gestalten und deren Bindung an den Betrieb erhalten können. Dazu zählen eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, befristete Projekteinsätze, die Teilnahme an Weiterbildungen aber auch regelmäßige Mitarbeitergespräche.

Hinweis: Die rechtlichen Bestimmungen erlauben, dass jeder Elternteil während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten darf.

Kinderbetreuung

Die Kinderbetreuung sicherzustellen, ist für viele berufstätige Eltern eine große Herausforderung. Zwar ist es für kleine und mittlere Unternehmen in der Regel zu aufwendig, Kinderbetreuungsplätze in Eigenregie bereitzustellen, es gibt aber verschiedenen Maßnahmen, mit denen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dennoch bei der Kinderbetreuung unterstützen können. Bevor Sie sich entscheiden, ob und wenn ja wie Sie Ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen wollen, ist es allerdings sinnvoll, zunächst den Betreuungsbedarf zu ermitteln.

Ein Zuschuss zur Kinderbetreuung ist eine sehr flexible und relativ kostengünstige Maßnahme, um Ihre Beschäftigten zu entlasten. Der Zuschuss ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei. Sowohl die Zuschüsse, als auch allgemeine Sachzuwendungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Die Bereitstellung von Belegplätzen in ortsansässigen Krippen, Kindergärten oder Horten für Schulkinder kommunaler oder freier Träger ermöglicht gerade kleinen und mittleren Unternehmen einen besonders hohen Grad an Flexibilität. Die Einrichtungen, die ein Kontingent an Belegplätze bereitstellen, erhalten von Ihrem Unternehmen als Gegenleistung eine finanzielle Förderung. Die Bereitstellung von Belegplätzen bei einer qualifizierten Tagesmutter bzw. bei einem Tagesvater oder die Finanzierung verlängerter Öffnungszeiten sind ebenso denkbar.

Auch die Vermittlung von passenden Kinderbetreuungslösungen ist für Eltern oft eine Erleichterung.  Honorare und Gebühren für die vermittelte Betreuung bezahlen die Eltern üblicherweise selbst, können aber auch bezuschusst werden. Die günstigere Variante ist das eigene Zusammenstellen einer Liste von Kontaktadressen für Kinderbetreuungsangebote in der Region. Beratungsangebote für werdende Eltern flankieren und ergänzen diese Maßnahmen.

Eltern sind oft mit unvorhergesehenen Notfällen konfrontiert, die sie vor große Herausforderungen stellen können. Die Erkrankung der Kinder oder der Ausfall der regulären Betreuung sind nur zwei Beispiele für solche Notfälle. Eine Kindernotfallbetreuung kann durch Tagesmütter oder – Väter, Home-Office Lösungen, zusätzlichen (unbezahlten) Urlaub aber auch durch das Bereitstellen eines Eltern-Kind Zimmers von Ihrem Unternehmen aktiv unterstützt werden. Eine Kooperation mit anderen Unternehmen kann dabei die Kosten senken.

Mit guter Vorbereitung und vertrauensvoller Kommunikation zum erfolgreichen Wiedereinstieg.

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Pflege

Es bestehen einige wesentliche Unterschiede zwischen der Situation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Kinderbetreuung und Beruf miteinander in Einklang bringen wollen, und solchen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Erstens entsteht eine Pflegesituation häufig unvorhergesehen und plötzlich. Zweitens sind Dauer und Betreuungsbedarf meist nicht abschätzbar. Drittens ist eine Pflegesituation sowohl physisch als auch psychisch besonders belastend.

Gerade, wenn die Notwendigkeit der Pflege neu eintritt, ist es sinnvoll, das Gespräch mit den jeweiligen Beschäftigten zu suchen, um gemeinsam Lösungen zu finden und dabei möglichst auch das Team einzubeziehen

Konkrete Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger:

  • Finanzielle Unterstützung, etwa durch einen Zuschuss für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Rahmenvereinbarungen mit Pflegediensten
  • Belegplätze für die Kurzzeitpflege
  • Zusätzlicher (unbezahlter) Sonderurlaub
  • Familienpflegezeit
  • Beratungs- und Vermittlungsservices
  • Bereitstellung von Informationen

Sprechen Sie mit mobilem Arbeiten gezielt Eltern und pflegende Personen an.

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Beruf und Familie: Weitere Informationen

  • beruf-und-familie.de.Das Unternehmen berufundfamilie bietet Informationsmaterial und Beratung zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Auftrag der Hertie-Stiftung führt es das audit berufundfamilie durch.
  • erfolgsfaktor-familie.de. Das Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie bietet Praxiswissen, Erfahrungsberichte und ein Netzwerk für Unternehmen die sich für familienorientierte Personalplanung interessieren und einsetzen.
  • Mittelstand und Familie. Im Portal Mittelstand und Familie finden Sie unter anderem Informationen zu den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten und Möglichkeiten der Unterstützung pflegender Mitarbeiter.
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist Ansprechpartner für die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Familienpolitik insgesamt.
  • Bundesministerium für Gesundheit. Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter anderem einen Ratgeber für Pflegeleistungen und alle Informationen zur Pflegeversicherung.

Ansprechpartner im Bereich Kinderbetreuung

  • Arbeitgeber- und Branchenverbände
    Für kleine und mittlere Unternehmen kann es interessant sein, Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Netzwerkverbund bereitzustellen, um Kosten zu sparen. Häufig bieten Arbeitgeber- und Branchenverbände dabei hilfreiche Unterstützung.
  • Familiendienstleistungsunternehmen
    Solche Dienstleister verfügen über das erforderliche fachliche Know-how und entsprechende Kontakte zum Jugendamt, um Sie in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu beraten und eine betriebliche oder betriebsnahe Kinderbetreuung nach Ihren Vorstellungen umzusetzen oder zu vermitteln. Auch eine Unterstützung bei der Zertifizierung als familienfreundliches Unternehmen nach dem Audit „berufundfamilie“ gehört häufig zum Leistungsangebot. Mit dem Einsatz eines Familiendienstleistungsunternehmens ist allerdings ein zusätzlicher finanzieller Aufwand verbunden.
  • Gemeinnützige und private Kinderbetreuungsträger
    Da es für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen zu aufwendig ist, Kinderbetreuungsplätze in Eigenregie bereitzustellen, bietet es sich an, mit gemeinnützigen oder privaten Trägern zu kooperieren.
  • IHKn/HWKn
    Sie können sich z. B. bei Ihrer IHK oder HWK darüber informieren, ob es weitere Unternehmen in der Region gibt, die Beschäftigte bei der Kinderbetreuung unterstützen möchten.
  • Kommunale und Landesjugendämter
    Diese unterstützen Unternehmen häufig beim Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten, insbesondere wenn in der Kommune keine ausreichenden Angebote vorhanden sind; und sie informieren über Tagesmütter/Tagesväter. Schließlich können Sie sich bei den Jugendämtern über spezifische Fördermittel für betriebliche bzw. betriebsnahe Kinderbetreuung informieren, die eventuell auf kommunaler oder auf Länderebene zur Verfügung stehen. Ihr zuständiges Jugendamt finden Sie unter u. a. über Socialnet.de oder auf der Webseite Frühe Bildung: Gleiche Chancen.
  • Kommunen und Bundesländer
    Viele Kommunen und Bundesländer stellen Fördermittel für betriebliche bzw. betriebsnahe Kinderbetreuung bereit. Links zu den zuständigen Behörden finden Sie auf der Webseite Familien-Wegweiser.de.
  • Tagespflegevereine
    Gemeinnützige Tagespflegevereine vermitteln Tagesmütter/Tagesväter, in der Regel aus ihrem eigenen Pool. Ansprechpartner finden Sie über den Bundesverband für Kindertagespflege.

Ansprechpartner im Bereich Pflege von Angehörigen

  • Familiendienstleistungsunternehmen
    Viele Familiendienstleistungsunternehmen bieten zusätzlich zu Beratungs- und Vermittlungsleistungen für die Kinderbetreuung auch entsprechende Leistungen für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger an.
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Altenheime
    Ähnlich der Kooperation mit Kinderbetreuungsträgern kann Ihr Unternehmen eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Altenheimen eingehen, um Beschäftigte bei der Pflege betreuungsbedürftiger Angehöriger zu unterstützen.
  • Seniorenbüros
    In allen größeren deutschen Städten gibt es Seniorenbüros, die kostenlose Beratung zum Thema Hilfe- und Pflegebedürftigkeit anbieten. Ihr zuständiges Seniorenbüro finden Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros.
Cover KOFA konkret Folge 12

Als Arbeitgeber Eltern den Rücken freihaten: Familienfreundliche Unternehmen haben es leichter, Fachkräfte zu finden und zu halten. Was genau macht familienfreundliche Unternehmenspolitik aus und was können Sie tun, um sie in Ihrem Unernehmen zu fördern? Erfahren Sie es in unserem KOFA konkret!