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Kabinett beschließt Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Veröffentlicht: 29. März 2023

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 29.03.2023, den Gesetzesentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt worden war.    

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen, um hier erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung zu absolvieren. 

Die Fachkräfteeinwanderung basiert künftig auf drei Säulen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. 

Neu im Rahmen der Fachkräftesäule ist: Wer einen anerkannten Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Damit schafft die Bundesregierung mehr Flexibilität. Die Blaue Karte EU soll künftig für noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erreichbar sein, indem die Gehaltsgrenze abgesenkt wird. Zudem soll es noch attraktiver werden, für eine Berufsausbildung oder ein Studium nach Deutschland zu kommen und hier zu bleiben. 

Im Rahmen der Erfahrungssäule können Fachkräfte, die über eine mindestens zweijährige staatlich anerkannte Ausbildung verfügen sowie mindestes zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können, auch ohne Anerkennung ihres Berufsabschlusses in Deutschland tätig werden. Jedoch ist hierzu eine Gehaltsschwelle einzuhalten.     

Wer seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen will, kann das künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland tun. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. 

Die Potenzialsäule richtet sich an qualifizierte Drittstaatenangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Diese Personen erhalten im Rahmen der Chancenkarte ein bis zu einjährigen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche. Zu den Auswahlkriterien der Chancenkarte gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners bzw. der mitziehenden Ehe- oder Lebenspartnerin. 

Außerdem wird für Branchen mit besonders großem Bedarf erstmals eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung geschaffen. Wer über diesem Weg nach Deutschland kommt, darf unabhängig von einer Qualifikation acht Monate hier arbeiten. Voraussetzung ist ein tarifgebundener Arbeitgeber. Die Beschäftigung wird vom ersten Tag an sozialversicherungspflichtig sein. 

Mehr Informationen zum neuen Gesetz finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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