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Bundestag beschließt neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Veröffentlicht: 23. Juni 2023

Der Bundestag hat heute (23.06.2023) die Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, das die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland erleichtern soll.  

Was ändert sich? 

Tätigkeit in allen qualifizierten Beschäftigungen möglich  

Eine wesentliche Verbesserung für Unternehmen im Rahmen der Fachkräftesäule: Wer einen anerkannten Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Tätigkeit ausüben - und nicht wie bisher nur im Bereich der anerkannten Berufsqualifikation. So kann eine Elektrikerin als Mechatronikerin oder ein technischer Betriebswirt als IT-Berater beschäftigt werden. 

Reduzierung der Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU  

Zudem soll die Gehaltsgrenze der Blauen Karte EU für hoch qualifizierte Fachkräfte mit akademischem Abschluss gesenkt werden. 

Verzicht auf verpflichtende Anerkennung vor Einreise 

Weitere Erleichterung: Die oft langwierige Anerkennung ausländischer Qualifikationen muss nicht mehr vor der Einreise nach Deutschland erfolgen. Im Rahmen der Erfahrungssäule können Fachkräfte mit Ausbildung im Herkunftsland und Berufserfahrung, auch ohne Anerkennung ihres Berufsabschlusses, in Deutschland arbeiten. Dafür muss allerdings eine Gehaltsschwelle eingehalten werden. Gleichzeitig gilt: Wer seinen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchte, kann dies künftig auch nach der Einreise im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft tun. 

Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche  

Mit der Chancenkarte können interessierte Fachkräfte im Rahmen der Potenzialsäule eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu einem Jahr zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Grundlage ist ein Punktesystem, das sich aus Qualifikation, Sprachkenntnissen und Berufserfahrung zusammensetzt. 

Wie Sie internationale Fachkräfte für Ihr Unternehmen gewinnen, erfahren Sie auf unserer Themenseite Internationale Fachkräfte beschäftigen

Hier erfahren Sie, welche Vorteile die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ihr Unternehmen bringt und wie Sie den Anerkennungsprozess unterstützen können: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Zum Gesetzesentwurf: Deutscher Bundestag Drucksache 20/6500 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung