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Berufsbegleitendes Studium

Berufsbegleitendes Studium

Zuletzt aktualisiert: 14. November 2023

Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch ein berufsbegleitendes Studium neue Perspektiven und profitieren Sie von einer erhöhten Personalbindung sowie passgenau qualifiziertem Personal und mehr Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt.

 

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Vorteile eines berufsbegleitenden Studiums

Ein berufsbegleitendes Studium ist eine Form der Weiterbildung, die zum Erwerb eines akademischen Abschlusses (Bachelor oder Master) führt. Es zeichnet sich insbesondere durch den Wechsel von kompakten Präsenzphasen und intensiven Phasen des Selbststudiums aus. Häufig findet das Studium als Abendstudium oder blockweise als Wochenstudium (z. B. an Freitagen und Samstagen) statt. Auch virtuelle Lehrveranstaltungen können ein Bestandteil sein.

Ihr Unternehmen profitiert von der Förderung eines berufsbegleitenden Studiums in mehrfacher Hinsicht:

  • Sicherung Ihres Fach- und Führungskräftenachwuchses:
    Durch berufsbegleitende Studiengänge können Sie Ihren akademischen Nachwuchs passgenau qualifizieren. Damit gewinnen Sie mehr Unabhängigkeit vom Arbeitsmarkt.
  • Personalbindung stärken: Passgenaue Qualifizierung kann die Zufriedenheit von Mitarbeitenden steigern und so zu einer erhöhten Personalbindung beitragen. Das gilt besonders für leistungsmotivierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung. Diese verlassen ihren Betrieb häufig, um zu studieren.
  • Passgenauigkeit der Fachkräfte erhöhen:
    Durch die Weiterbildung bewährter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den eigenen Reihen verringert sich die Wahrscheinlichkeit einer Fehlbesetzung durch unbekannte Nachwuchskräfte.
  • Stärkung Ihres Arbeitgeber-Images:
    Durch Unterstützung Ihrer Mitarbeitenden bei einem berufsbegleitenden Studium, können Sie das Image Ihres Unternehmens verbessern und sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren.
  • Wissensaustausch fördern:
    Über Ihre berufsbegleitend Studierenden können Sie z. B. für Ihr Unternehmen interessante Themenstellungen direkt in Lehrveranstaltungen an Hochschulen einbringen und bearbeiten lassen. Aus den Ergebnissen kann Ihr Unternehmen neue Impulse gewinnen.
    Oder Sie fördern aktiv, dass das neue Wissen Ihrer berufsbegleitend Studierenden über den Wissenstransfer mit den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geteilt wird.

In unserer Handlungsempfehlung finden Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse, die bei der Einschätzung hilft, ob es sich für Ihr Unternehmen lohnt, ein berufsbegleitendes Studium anzubieten.

In 6 Schritten zum berufsbegleitenden Studium

  1. Analyse Ihres Fachkräftebedarfs
  2. Auswahl geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  3. Gegenseitige Erwartungen und Bedingungen klären
  4. Wahl des Studiengangs und der Hochschule
  5. Betreuung Ihrer Fachkraft während des Studiums
  6. Finanzierung des berufsbegleitenden Studiums

 

1. Analyse Ihres Fachkräftebedarfs

Zunächst sollten Sie den Bedarf an Fach- und Führungskräften in Ihrem Unternehmen ermitteln. Aus der Personalbedarfsplanung können Sie ableiten, wie viele akademisch ausgebildete Fachkräfte Sie zukünftig benötigen. Ein berufsbegleitendes Studium dauert normalerweise drei bis vier Jahre.
Leitfragen sind dabei:

  • Für welche Tätigkeiten werden Sie mittel- bis langfristig akademisch ausgebildete Fachkräfte benötigen?
  • Ab wann und in welchem Umfang brauchen Sie diese Fachkräfte?
  • Welche Qualifikation (z.B. Fachrichtung XY, Bachelor/Master) sollten erworben werden?

2. Gewinnung geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um Kandidatinnen und Kandidaten für ein berufsbegleitendes Studium zu finden:

  1. Mitarbeitende können mit dem Wunsch, sich über ein berufsbegleitendes Studium fortzubilden, auf Führungspersonal zukommen. Um Angestellte zur Eigeninitiative zu ermutigen, können Sie Informationen über Studienangebote sichtbar machen (Mitarbeiterprotal, schwarzes Brett, Intranet).
  2. Das Führungspersonal kann geeigneten Mitarbeitenden akademische Weiterqualifizierung anbieten, beispielsweise im Rahmen von Mitarbeitergesprächen.

3. Gegenseitige Erwartungen und Bedingungen klären

Haben Sie Mitarbeitende gefunden, die an einem berufsbegleitenden Studium interessiert sind, gilt es zu klären, welche gegenseitigen Erwartungen bestehen:

  • Welcher Studiengang kommt in Frage? Können Arbeitszeit und Arbeitsumfang (evtl. Umstellung auf Teilzeit) mit den Studiengegebenheiten in Einklang gebracht werden?
  • Machen Sie Ihr Interesse transparent: Welches Ziel verfolgen Sie mit der Qualifizierung? Was sind innerbetriebliche Perspektiven nach dem Abschluss?
  • Erfragen Sie das Interesse der/des Mitarbeitenden: Welches Ziel verfolgt sie/er? Ist sie/er den Anforderungen des berufsbegleitenden Studiums gewachsen? Gibt es Alternativen für die Weiterentwicklung des/der Mitarbeitenden?

Bezüglich der Rahmenbedingungen sollte Sie folgende Punkte mit den Mitarbeitenden besprechen:

  • Welches Gehalt wird vor dem Hintergrund der verkürzten Arbeitszeit gezahlt?
  • Inwiefern beteiligt sich der Betrieb an der Finanzierung des Studiums?
  • Soll es eine Rückzahlungs- und Bindungsklausel geben?

Sie können sich durch eine Rückzahlungs- und Bindungsklausel für den Fall einer Abwanderung Ihrer Fachkraft finanziell absichern. Sie wird in die vertragliche Vereinbarung zu den Arbeits- und Studienkonditionen aufgenommen. Sie besagt zum Beispiel, dass sich Studierende verpflichten, nach dem Abschluss, eine gewisse Zeit im Dienst des Unternehmens zu bleiben. Anderenfalls müssen die Studiengebühren in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Eine ähnliche Regelung können Sie für den Fall treffen, dass das berufsbegleitende Studium nicht bestanden oder abgebrochen wurde.

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    4. Wahl des Studiengangs und der Hochschule

    Die Wahl des Studienfachs sollte auf der Personalbedarfsplanung beruhen. Einen Überblick über mögliche Studiengänge können Sie sich auf der Internetseite des Deutschen Bildungsservers verschaffen. Dort finden Sie zusätzlich Informationen zu den unterschiedlichen Hochschulen, an denen ein entsprechendes Studium angeboten wird.

    Bei der Wahl der Hochschule können folgende Kriterien ausschlaggebend sein:

    • Erforderliche Anwesenheitszeiten Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihres Mitarbeiters im Unternehmen: Wahl zwischen Präsenzstudium oder Fernstudium.
    • Praxisnähe und Schwerpunktsetzung: Wahl der Hochschulform (Berufsakademien, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, Fachhochschulen oder Universitäten).
    • Voraussetzungen für die Aufnahme des berufsbegleitenden Studiums: Werden die formalen Voraussetzungen von Ihrer Studienkandidatin bzw. Ihres Studienkandidaten erfüllt?
    • Studiengebühren: Diese sind meist abhängig von der Trägerschaft (privat oder staatlich), dem Bundesland und der tatsächlichen Anzahl studierter Semester.

    5. Betreuung Ihrer Fachkraft während des Studiums

    Mit folgenden Maßnahmen können Sie Ihre Nachwuchskräfte beim berufsbegleitenden Studium unterstützen:

    • Führen Sie regelmäßige Feedbackgespräche zu Arbeitsweise, Motivation, Erwartungen, Lernerfolgen und -schwierigkeiten.
    • Geben Sie Anerkennung für besondere Leistungen.
    • Übertragen Sie besondere Verantwortung, die nach Abschluss des Studiums in größerem Umfang übernommen werden könnte – zum Beispiel im Rahmen einer Urlaubsvertretung.
    • Schaffen Sie Austauschmöglichkeiten für berufsbegleitend Studierende untereinander, z.B. durch monatliche Stammtische.
    • Stellen Sie die Studierenden für die Prüfungsvorbereitung frei.
    • Stellen Sie die Studierenden zum Verfassen der Abschlussarbeit frei.
    • Führen Sie ein Abschlussgespräch.
    • Besprechen Sie die weiteren Karriereperspektiven im Unternehmen.

    6. Finanzierung des berufsbegleitenden Studiums

    Eine wichtige Voraussetzung, um ein berufsbegleitendes Studium zu absolvieren, ist die Sicherstellung der Finanzierung. Da es in der Regel auch im Interesse des Unternehmens ist, dass Angestellte sich weiterbilden, beteiligen sich Unternehmen in der Regel an den Studiengebühren. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie…:

    • …die regelmäßige Zahlung eines festen Betrags pro Jahr oder Semester.
    • …die Übernahme einzelner anfallender Kosten, wie Studiengebühren, Übernachtungskosten, Lernmaterial etc.
    • …die Erstattung von Studienkosten (abhängig vom Studienerfolg).
    • …eine Reduzierung der Arbeitszeit bzw. Gewährung von Bildungs- oder Sonderurlaub bei gleichem oder nur geringfügig reduziertem Gehalt.

    Staatliche Förderprogramme

    Die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmende und Ausbildungssuchende werden kontinuierlich verbessert, um den schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt entgegenzuwirken, Arbeitslosigkeit aufgrund von Strukturwandel zu vermeiden, Weiterbildungen zu fördern und die Fachkräftebasis zu sichern.

    Das Portal für Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit bietet Recherchemöglichkeiten für bestehende Angebote.
    In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie durch eine Suche mit dem Stichwort „berufsbegleitendes Studium“ aktuelle Förderprogramme.
    Informieren Sie Ihre Angestellten über die unterschiedlichen Programme. Besonders hervorzuheben sind:

    • Das Aufstiegs-BAföG ist ein gesetzlich geregeltes Programm, das finanzielle Unterstützung für berufliche Aufstiegsfortbildungen bietet. In der Regel wird die Förderung gewährt, wenn ein Fortbildungsabschluss angestrebt wird, wie Meisterin/Meister, Technikerin/Techniker oder Betriebswirtin/Betriebswirt. Darüber hinaus gibt es mehr als 700 weitere Fortbildungen, die durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Hier erfahren Sie, was gefördert wird. Seit 2019 kann auch das Studium an einer privaten Berufsakademie gefördert werden.
    • Mit dem Weiterbildungsstipendium fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) talentierte Berufseinsteigerinnen und -einsteiger unter 25 Jahren bei ihrer beruflichen Weiterbildung.
      In einem Zeitraum von drei Jahren können Zuschüsse von bis zu 8.100 Euro für Weiterbildungen wie Meister- oder Technikerlehrgänge oder auch ein berufsbegleitendes Studium beantragt werden.
    • Mit dem Aufstiegsstipendium für Fachkräfte werden Berufserfahrene bei Ihrem ersten akademischen Studium unterstützt. Bewerben können sich Fachkräfte, die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen haben oder bei überregionalen Leistungswettbewerben gute Platzierungen erreicht haben. Auch Arbeitgeber können Fachkräfte Ihres Betriebs für das Stipendium vorschlagen.