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Was tun bei Anpassungsbedarfen?


Zuletzt aktualisiert: 17. Mai 2022

Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Laufe seines Berufslebens eine Behinderung erwirbt oder krank wird, müssen evtl. entsprechende Anpassungen am Arbeitsplatz vorgenommen werden, damit die betreffende Person weiterhin beschäftigt werden kann. Aber wie stellt man das am besten an? Woher weiß ich als Betrieb, welche Veränderungen am Arbeitsplatz sinnvoll und möglich sind? Welche technischen Hilfsmittel gibt es überhaupt?

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Übersicht zu Ansprechpartnern und möglichen Förderungen 

Im Folgenden werden die Ansprechpartner aufgelistet, die kontaktiert werden können, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Wo der Arbeitgeber dazu Hilfe bekommt, finden Sie in der ersten Liste "Wo kann ich mich informieren?".

Darüber hinaus kann der Arbeitgeber Förderungen beantragen, um den ursprünglichen Arbeitsplatz behinderter Beschäftigter entsprechend auszustatten und somit zu sichern. Eine Übersicht über die bestehenden Fördermöglichkeiten findet sich in der zweiten Liste "Was wird gefördert bei Anpassungsbedarfen?".

Wo kann ich mich informieren?

Was wird gefördert bei Anpassungsbedarfen? Häufige Beispiele aus der Praxis

Grundsätzlich gibt es eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten bei Anpassungsbedarfen. Dafür zuständig ist je nach individueller Situation (wann und durch was ist die Behinderung entstanden? Z. B. Unfall, Krankheit) das Integrationsamt/Inklusionsamt oder ein Rehabilitationsträger (vor allem Agentur für Arbeit, gesetzliche Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung). Als erster Ansprechpartner bietet sich allerdings das Integrationsamt/Inklusionsamt an. 

Gut zu wissen: Das Inklusionsamt/Integrationsamt kann in Eilfällen die Kosten übernehmen, wenn zum Beispiel die Weiterbeschäftigung ohne die Ausstattung gefährdet ist. Sie regeln dann auch die weiteren Zuständigkeiten.