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Ausbildung

Ausbildung

Menschen mit Behinderung auszubilden, bietet Chancen für Ihr Unternehmen, muss aber aktiv gestaltet werden. Vorhandene Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten helfen Ihnen als Arbeitgeber bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe müssen bestimmte Rechte und Pflichten beachten.

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Ausbildung gestalten

Haben Auszubildende mit Behinderung andere Bedürfnisse?

Jeder Mensch, den Sie in Ihrem Unternehmen beschäftigen, ist „anders“ beziehungsweise hat unterschiedliche Bedürfnisse. Das gilt auch für Auszubildende mit einer Behinderung. Meist kann diesen unterschiedlichen Bedürfnissen mit Hilfsmitteln oder Gesprächen entsprochen werden. Manchmal bedarf es ein wenig mehr Aufwand in den Überlegungen oder Umsetzungen. So spielt die Behinderung in der alltäglichen Arbeit oft eine geringere Rolle als zuvor gedacht. Bei einer Ausbildung von Menschen mit Behinderung tauchen aber auch Begriffe wie Barrierefreiheit, Integrationsamt usw. auf. In unserer Wegweiser "Inklusion im Betrieb" und unserer Handlungsempfehlung „Menschen mit Behinderung ausbilden“ greifen wir diese auf und geben Ihnen viele Tipps für eine gelungene praktische Umsetzung. 

Materialien für den Arbeitsalltag

Wichtig ist: Finden Sie den passenden Platz für Menschen mit Behinderung im Unternehmen. Vielleicht gibt es Tätigkeiten, an die Sie noch nicht gedacht haben. Sollte der Azubi die inhaltlichen Anforderungen nicht bewältigen, gibt es häufig die Möglichkeit einer theoriereduzierten Ausbildung, die sogenannten Fachpraktiker- und Werkerberufe. Fragen Sie hierzu am besten Ihre Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Diese legen die Ausbildungsinhalte in den entsprechenden Kammerregelungen fest.  

Auszubildende mit Lernschwierigkeiten brauchen eine klare Aufgabenstellung und Anleitung. Daher sollte die Ausbildung kleinschrittig organisiert sein. Im schulischen Teil könnte Nachhilfe notwendig werden. Dies sollten Sie im Auge behalten. Regelmäßige Gespräche helfen, im Bedarfsfall rechtzeitig reagieren zu können. 

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Unternehmen?

Es gibt viele Möglichkeiten der personellen oder finanziellen Unterstützung, wenn Sie Azubis mit Förderbedarf einstellen. Zum Beispiel können Sie im Rahmen einer assistierten Ausbildung (AsA flex) Unterstützung, etwa in Form vom Stütz- und Förderunterricht beantragen. In kleinen Gruppen wird der Schulstoff bearbeitet, der den Azubis Schwierigkeiten in der Schule bereitet. Darüber hinaus gibt es eine sozialpädagogische Betreuung, die bei persönlichen Problemen oder Konflikten unterstützt. Beides wird im Rahmen der AsA flex von der Agentur für Arbeit genehmigt und bezahlt. Darüber hinaus gibt es von der Arbeitsagentur oder den Rehabilitationsträgern je nach Schwere der Behinderung Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. In Einzelfällen können sogar 100 Prozent erstattet werden.  

Wenn Sie es bereits von Beginn an schaffen, mit Ihrem Azubi im Gespräch zu bleiben, bestehen gute Chancen, dass dieser die Ausbildung erfolgreich beendet. Regelmäßige Gespräche und Unterstützung helfen dabei, schnell auf Probleme, Unmut oder Unzufriedenheit reagieren zu können. Es gibt in vielen Bundesländern Möglichkeiten der externen Begleitung durch erfahrene Fachkräfte, wie zum Beispiel durch Jobcoaches, die vom persönlichen Budget für Arbeit bezahlt werden. Wenn sie einen neuen Ausbildungsplatz schaffen, bekommen Sie ebenfalls Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit. 

Download Übersicht Unterstützungsangebote (PDF)

Fördern und Fordern

Sie sind auf der Suche nach einer Übersicht über allgemeine Fördermaßnahmen in der Ausbildung? Schauen Sie in unseren Online-Text.

Mehr dazu erfahren

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Die Rechte und Pflichten einer bzw. eines Auszubildenden als auch die des ausbildenden Betriebes orientieren sich am Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO). Es gibt nur ein paar Rechte und Pflichten auf beiden Seiten, die sich von anderen Ausbildungsverhältnissen unterscheiden. Sie gelten, wenn der Auszubildende einen Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 50 und somit eine Schwerbehinderung hat. Während einer Berufsausbildung können Jugendliche von der Agentur für Arbeit, unabhängig vom Grad der Behinderung Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt werden, Sie haben damit in weiten Teilen vergleichbare Ansprüche. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Praxisbeispiele zeigen - Einfach anfangen!

Bei Menschen mit Behinderung fragt man bei der Brauerei Früh wie bei allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern: Passt das? Durch gelebte Inklusion gewinnt Früh Auszubildende und Fachkräfte mit speziellen Fähigkeiten und bindet es ans Unternehmen. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Praxisbeispiel Inklusion statt Sonderstatus.

Die Videoreihe "Ausbildung inklusiv gestalten" von überaus, der Fachstelle Übergänge in Ausbildung und Beruf, zeigt, wie erfolgreiche Ausbildung für jede und jeden möglich ist – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, Beeinträchtigung, anderen individuellen Merkmalen oder Lebensumständen. Gefördert wird das Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 

KOFA konkret Folge 29

Menschen mit Behinderung beschäftigen: Viele Menschen mit Behinderung sind sehr gut ausgebildet und können Ihr Unternehmen bereichern - gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Sprechen Sie sie also direkt in Stellenanzeigen und in Ihrem Internetauftritt an. Welche Möglichkeiten gibt es darüber hinaus, Menschen mit Behinderungen zu erreichen? Was Sie beim Bewerbungsgespräch beachten sollten und was sonst noch wichtig ist, erfahren Sie in unserem KOFA konkret.

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