Folgende Änderungen werden im Rahmen des Ausbildungsduldungsgesetzes auf den Weg gebracht:
- Ausbildungsduldung nun auch für Assistenz- und Helferberufe möglich
- Voraussetzung für die Erteilung einer Ausbildungsduldung für Geduldete ist der mindestens dreimonatige Besitz einer Aufenthaltsduldung
- Eine Aufenthaltsduldung kann mindestens 6 Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt werden
- Mitteilungspflicht der Bildungseinrichtung bei Ausbildungsabbruch binnen 2 Wochen
Ausbildungsduldung auch für Assistenz- und Helferberufe möglich
Bisher war eine Ausbildungsduldung nicht für Assistenz- und Helferberufe möglich.
- NEU: Eine Ausbildungsduldung ist nun auch für Assistenz- und Helferberufe möglich.
- VORAUSSETZUNG: Diese Berufe müssen anschlussfähig an eine qualifizierende Ausbildung in einem Mangelberuf sein.
Duldung über bereits mindestens 3 Monate Voraussetzung für Erteilung der Ausbildungsduldung für Geduldete
Bisher gab es keine Wartefristen für die Erteilung einer Ausbildungsduldung für Geduldete.
- NEU: Geduldete müssen seit mindestens drei Monaten in Besitz einer Duldung nach §60a sein, um einen Antrag auf Ausbildungsduldung zu stellen.
- ABER: Asylbewerber können bei Ausbildungsaufnahme eine Ausbildungsduldung ohne Wartezeit beantragen.
Erteilung der Aufenthaltsduldung mindestens 6 Monate vor Ausbildungsbeginn
Bisher gab es je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben, mit wieviel Vorlauf eine Ausbildungsduldung erteilt werden kann.
- NEU: Diese Regelung ist vereinheitlicht worden. 7 Monate vor Ausbildungsbeginn kann ein Antrag auf Ausbildungsduldung gestellt werden. Eine Ausbildungsduldung kann frühstens 6 Monate vor Beginn der Ausbildung erteilt werden.
Meldepflicht der Bildungseinrichtung bei Ausbildungsabbruch
Bisher war bei Ausbildungsabbruch das Ausbildungsunternehmen für die Inkenntnisnahme der Ausländerbehörde zuständig.
- NEU: Bei Ausbildungsabbruch muss die beteiligte Bildungseinrichtung dies der zuständigen Ausländerbehörde binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch mitteilen. Die Mitteilung muss Name, Vorname, Staatsangehörigkeit sowie Beendigungszeitpunkt der Ausbildung enthalten.