Ausbildung gestalten
- Menschen mit Behinderung auszubilden bietet Chancen für Ihr Unternehmen, muss aber aktiv gestaltet werden.
- Vorhandene Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten helfen Ihnen als Arbeitgeber bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderung
- Sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe müssen bestimmte Rechte und Pflichten beachten
Bei einer Ausbildung von Menschen mit Behinderung tauchen aber auch schnell Begriffe wie Barrierefreiheit, Integrationsamt usw. auf, die Sie als Unternehmen oder Ausbildungsverantwortlichen verunsichern könnten. Daher erhalten Sie in unserer Handlungsempfehlung „Menschen mit Behinderung ausbilden“ viele Tipps für eine gelungene praktische Umsetzung.
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Haben Auszubildende mit Behinderung andere Bedürfnisse?
Jeder Mensch, den Sie in Ihrem Unternehmen beschäftigen ist „anders“ beziehungsweise hat unterschiedliche Bedürfnisse. Das gilt auch für Auszubildende mit einer Behinderung. Denn jede Behinderung ist anders. Meist kann diesen unterschiedlichen Bedürfnissen mit kleinen Hilfsmitteln oder Gesprächen entsprochen werden. So spielt die Behinderung in der alltäglichen Arbeit selten eine Rolle. Wichtig ist: Finden Sie den passenden Platz für den Menschen mit Behinderung im Unternehmen. Vielleicht gibt es Tätigkeiten, an die Sie noch nicht gedacht haben. Sollte der Azubi die inhaltlichen Anforderungen nicht bewältigen, gibt es häufig die Möglichkeit einer theoriereduzierten Ausbildung, die sogenannten Fachpraktiker- und Werkerberufe. Fragen Sie hierzu am besten Ihre Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Diese legen die Ausbildungsinhalte in den entsprechenden Kammerregelungen fest.
Auszubildende mit Lernschwierigkeiten brauchen eine klare Aufgabenstellung und Anleitung. Daher sollte die Ausbildung kleinschrittig organisiert sein. Im schulischen Teil könnte Nachhilfe notwendig werden. Dies sollten Sie im Auge behalten. Regelmäßige Gespräche helfen, im Bedarfsfall rechtzeitig reagieren zu können.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Unternehmen?
Es gibt viele Möglichkeiten der personellen oder finanziellen Unterstützung, wenn Sie Azubis mit Förderbedarf einstellen. Zum Beispiel die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH), eine Art Nachhilfeunterricht für die Auszubildenden. In kleinen Gruppen wird der Schulstoff bearbeitet, der den Azubis Schwierigkeiten in der Schule bereitet. Falls es Probleme zwischen Betrieb und Azubi gibt, kann der Auszubildende auch eine „sozialpädagogische Hilfe“ in Anspruch nehmen. Beide Förderungen werden von der Agentur für Arbeit genehmigt und bezahlt. Darüber hinaus gibt es von der Arbeitsagentur oder den Rehabilitationsträgern je nach Schwere der Behinderung Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung. In Einzelfällen können sogar 100 Prozent erstattet werden.
Wenn Sie es bereits von Beginn an schaffen, mit Ihrem Azubi im Gespräch zu bleiben, bestehen gute Chancen, dass dieser die Ausbildung erfolgreich beendet. Regelmäßige Gespräche und Unterstützung helfen dabei, schnell auf Probleme, Unmut oder Unzufriedenheit reagieren zu können. Über einen Jobcoach, der vom persönlichen Budget für Arbeit bezahlt wird, kann der Azubi darüber hinaus bis zu zwei Jahre lang Unterstützung bekommen. Wenn sie einen neuen Ausbildungsplatz schaffen, bekommen Sie ebenfalls Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit.
Download Übersicht Unterstützungsangebote (PDF)
Eine Übersicht über allgemeine Fördermaßnahmen in der Ausbildung finden Sie in dem Text „Fördermaßnahmen in der Ausbildung“