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Arbeitszeiterfassung

Veröffentlicht: 17. März 2023

Was die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für KMU bedeutet 

Arbeitgeber sind laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von September 2022 verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu erfassen. Tatsächlich wird in vielen Unternehmen die Arbeitszeit bereits dokumentiert.

Eine Umfrage von Januar 2023 zeigt: Von 1000 befragten Angestellten erfassen knapp 90 Prozent ihre Arbeitszeit bereits. Etwa 70 Prozent befürworten außerdem, dass durch die Pflicht zur Zeiterfassung nun auch Überstunden sichtbar dokumentiert werden.

In vielen Unternehmen funktioniert die Zeiterfassung allerdings immer noch klassisch mit Stift und Papier oder Stechuhr. 38 Prozent der Befragten sehen dabei Verbesserungsbedarf. Hier können künftig moderne Lösungen wie Smartphone-Apps Verwendung finden.

Unternehmen sehen sich nun außerdem in der Verantwortung, die Arbeitszeiterfassung mit klaren Regelungen zu versehen. Arbeitgeber sollten also den Umgang mit Raucher- und Toilettenpausen sowie ähnlichen Fällen klar definieren. Hier gilt es für die Unternehmen, selbst individuelle Lösungen zu entwickeln. Laut Befragung stehen Beschäftigte der Zeiterfassung dadurch nämlich mit wesentlich mehr Akzeptanz gegenüber. Weitere Ergebnisse der Befragung können Sie hier nachlesen.

Was gilt eigentlich bei den neuen Regelungen der Arbeitszeiterfassung?
Verschaffen Sie sich einen Überblick
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Erfahren Sie mehr zu unserem KOFA-Inhalt zum Thema Arbeitszeitmodelle und flexible Arbeitszeiten.

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