Integrationsämter und Integrationsfachdienste
Sei es bei Maßnahmen zur Umsetzung eines barrierefreien Arbeitsplatzes oder bei der Bereitstellung von Zuschüssen zu den Prüfungsgebühren – das Integrationsamt ist zuständig. Sowohl Ihr Auszubildender als auch Sie als Arbeitgeber können sich kostenlos an das Integrationsamt wenden. Zuständig für die konkrete Umsetzung sind in vielen Fällen die Integrationsfachdienste. Sie klären, welche Leistungen und Unterstützungen in Anspruch genommen werden können. Ihre regionalen Integrationsämter und Integrationsfachdienste finden Sie auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (zur Webseite).
Agentur für Arbeit
Auch die örtliche Agentur für Arbeit kann Ihnen bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderung helfen. Einerseits ist sie für Regelleistungen zuständig, wie etwa die Bewilligung von ausbildungsbegleitenden Hilfen, die für Auszubildende mit und ohne Behinderung hilfreich sind. Zudem ist sie auch für die Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verantwortlich. Dafür stehen spezielle Vermittlungsteams für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
Berufsbildungswerke
Gerade, wenn Sie zum ersten Mal Menschen mit Behinderung ausbilden möchten, kann eine Kooperation mit einem Berufsbildungswerk vor Ort der richtige Weg sein. Mehr Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten und Ihr nächstes Berufsbildungswerk finden Sie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (zur Webseite).
Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung und für Unternehmen
Über eine interaktive Maske gelangen Sie auf talentplus in vier Schritten zu einer Übersicht aller Fördermöglichkeiten, die sich für Ihre zu besetzende Stelle in Ihrem Bundesland ergeben (zur Webseite). In acht Bundesländern – von Bayern bis NRW – können Unternehmen kostenlose rechtliche Beratung von Expertinnen und Experten in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung erhalten. Mit wenigen Klicks sind Sie beim passenden Ansprechpartner! (zur Webseite)