Assistierte Ausbildung:
Die Maßnahme schützt Sie als Betrieb und Ihren Auszubildenden vor einem Ausbildungsabbruch. Sie bereitet junge Menschen auf eine Ausbildung vor und unterstützt auch während der Ausbildungszeit. Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen erhalten Unterstützung in Form von Nachhilfe, Sprachförderung und sozialpädagogische Betreuung. Sie als Betrieb erhalten administrative und organisatorische Unterstützung. Das Angebot ist für Sie kostenlos. mehr
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH):
Die Maßnahme hat ebenfalls das Ziel, einen Ausbildungsabbruch zu verhindern. Die Teilnehmer werden in der Ausbildung oder während der Einstiegsqualifizierung (EQ) unterstützt. Dabei erhalten sie Nachhilfeunterricht und Sprachförderung, werden sozialpädagogisch begleitet und bei Problemen im sozialen Umfeld unterstützt. mehr
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):
Den Bezug von BAB können Sie Auszubildenden vorschlagen, die während von Ihrem Betrieb weit entfernt wohnen. So können Sie den Bewerberkreis erweitern. Auszubildende oder Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden finanziell unterstützt, wenn die Unterbringung außerhalb des Elternhauses nötig ist, die Person über 18 Jahre alt ist, verheiratet ist oder ein Kind hat. Die Förderhöhe wird individuell angepasst und ermöglicht Unternehmen, den Bewerberkreis zu vergrößern. mehr