In diesen Weiterbildungsmaßnahmen wird in der Regel in klassischer Seminarform gelernt. Lehrveranstaltungen können zwei Zielen dienen:
- Anpassung der individuellen Kompetenzen an veränderte berufliche Anforderungen.
- Erwerb eines anerkannten Abschlusses oder Zertifikats.
Anpassungsfortbildung
Mit einer Anpassungsfortbildung sorgen Sie dafür, dass Ihr Personal versiert ist für neue Anforderungen am Arbeitsplatz. Technische und wissenschaftliche Erkenntnisse wirken in fast allen fachlichen Bereichen direkt auf die Arbeitswelt, verändern Methoden und Prozesse. Die Anpassungsfortbildung bietet die Chance, vorhandenes Wissen aufzufrischen und neue Kenntnisse zu erwerben.
Anpassungsfortbildungen umfassen alle Formen des Lernens in klassischer Seminarform, die nicht zu einem anerkannten Bildungsabschluss führen. Hierzu zählen:
- Kurse
- Seminare
- Vollzeitlehrgänge
- berufsbegleitende Lehrgänge, die von Bildungsdienstleistern oder eigenem Weiterbildungspersonal angeboten werden.
In einer Anpassungsfortbildung können vermittelt werden:
- berufsspezifische Kenntnisse (zum Beispiel Programmiersprachen)
- soziale Fertigkeiten (zum Beispiel Umgang in Konfliktgesprächen)
- Kenntnisse aus der beruflich verwertbaren Allgemeinbildung (zum Beispiel Fremdsprachen).
Mit einer Anpassungsfortbildung können Sie die Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Fachkräfte erhalten und an veränderte Erfordernisse der Berufstätigkeit anpassen. Anpassungsfortbildungen werden kurzfristig und situationsgebunden eingesetzt.
Teilqualifizierung und Nachqualifizierung von An- und Ungelernten
Über eine Teilqualifikation (TQ) können An- und Ungelernte einzelne Module eines Ausbildungsberufs erlernen. Jedes Modul bildet eine geschlossene Einheit, kann einzeln geprüft und mit einem Zertifikat abgeschlossen werden. Die Summe aller Module bildet jeweils einen Ausbildungsberuf ab.
Wenn Sie eine Arbeitskraft benötigen, die einen bestimmten Teilbereich eines Ausbildungsberufes beherrscht, kann eine TQ das richtige Qualifizierungsmodell sein. Ein Beispiel: Der Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/in wurde in sechs Modulen aufgeteilt. Ein Modul beinhaltet „Bauteile und Baugruppen herstellen“, während andere Module die Einrichtung und Wartung von Maschinen oder die Qualitätskontrolle beinhaltet.
Teilqualifizierungen werden in der Regel von lokalen Bildungsdienstleistern angeboten. Ein Zeichen für Qualität sind Gütesiegel, wie „Eine TQ besser!“, das von den Arbeitgeberverbänden vergeben wird. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt sowohl geringqualifizierte Personen als auch KMU mit geringqualifizierten Beschäftigten, die Teilqualifikationen erwerben möchten. Neben der teilweisen oder kompletten Übernahme von Lehrgangskosten ist es auch möglich, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu erhalten.
Aufstiegsfortbildungen zum Meister, Techniker oder Fachwirt
Durch eine geregelte Aufstiegsfortbildung können Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung für anspruchsvolle Fach- und Führungstätigkeiten qualifiziert werden. Dabei gibt es drei Stufen:
- Das erste Niveau umfasst Fortbildungen, mit denen man sich für spezielle Funktionen im erlernten Berufsfeld qualifizieren kann. So bietet zum Beispiel eine Aufstiegsfortbildung zur „Fachberater/in“ eine gezielte Vorbereitung für den Kundenkontakt.
- Das zweite Niveau umfasst Abschlüsse wie Meister, Fachwirt oder Techniker. Neben einer fachlichen Vertiefung und Spezialisierung enthalten diese Bildungsgänge auch eine Vorbereitung auf Führungstätigkeiten. Meister verfügen zudem über eine Ausbildereignung und dürfen damit junge Menschen in verwandten Berufen ausbilden. Abschlüsse dieser Aufstiegsfortbildungen entsprechen formal einem Bachelorabschluss.
- Das dritte Niveau umfasst Fortbildungen, die vorrangig für die Unternehmensführung sowie die Entwicklung von Innovationen qualifizieren. In der Regel ist eine abgeschlossene Aufstiegsfortbildung des zweiten Niveaus Voraussetzung. Die Abschlüsse Geprüfter (Technischer) Betriebswirt / Informatiker / Berufspädagoge und andere entsprechen einem Masterabschluss an der Hochschule.
Weitere Informationen zur Umsetzung finden Sie in unserer Handlungsempfehlung Meister- und Technikerfortbildung.
Berufsbegleitendes Studium
Mittels eines berufsbegleitenden Studiums können Sie akademischen Nachwuchs aus den eigenen Reihen gewinnen.
Ein berufsbegleitendes Studium enthält in der Regel Phasen des Selbststudiums und der Anwesenheit in Lernveranstaltungen an einer Hochschule oder Universität.
- Wird es an einer Fernuniversität absolviert, sind in der Regel nur sehr geringe Anwesenheitszeiten erforderlich, so dass das Studium leichter mit dem Arbeits- und Privatleben in Einklang gebracht werden kann. Es erfordert jedoch ein hohes Maß an Eigenständigkeit.
- Ein Präsenzstudium an einer Hochschule vor Ort erlaubt Ihrer Fachkraft hingegen deutlich weniger zeitliche Flexibilität, es bietet dafür zusätzliche Unterstützung.
Sie können Ihre Beschäftigten durch Freistellungen oder finanzielle Hilfen, wie die Übernahme von Studiengebühren, dabei unterstützen, ihr berufliches Arbeitspensum und das Studium miteinander zu vereinbaren.
Abzugrenzen vom berufsbegleitenden Studium ist das duale Studium, das sich an Personen richtet, die bislang über keine Berufsausbildung verfügen. Informationen zum dualen Studium finden Sie in unserer Handlungsempfehlung Duales Studium.