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Zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes tritt in Kraft

Veröffentlicht: 01. März 2024

Heute (1. März 2024) tritt die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Die Neuregelungen bringen Erleichterungen für die Beschäftigung von Fachkräften mit Berufserfahrung aus dem Nicht-EU-Ausland.

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, betont die Notwendigkeit, die Wirtschaft mit den benötigten Fachkräften zu versorgen: "Wir sorgen dafür, dass die Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Wirtschaft seit Jahren dringend braucht".

Fachkräfte aus Drittstaaten können künftig auch ohne formale Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland in nicht reglementierten Berufen beschäftigt werden. Das bedeutet deutliche Vereinfachungen und damit kürzere Verfahren.

Voraussetzung sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer. Außerdem ein Mindestgehalt von derzeit 40.770 Euro brutto im Jahr (bei Tarifbindung sind Abweichungen möglich). 

Wird das Mindestgehalt nicht erreicht oder fehlt es an ausreichender Berufserfahrung, ist die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland mit einer Anerkennungspartnerschaft möglich.

Die zukünftige Fachkraft kann dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und vom ersten Tag an in Deutschland arbeiten, obwohl ihr Berufsabschluss noch nicht anerkannt ist. Nach der Einreise muss ein Anerkennungsantrag gestellt werden und der Arbeitgeber muss sich verpflichten, die Berufsanerkennung aktiv zu unterstützen.

Die erste Stufe der Neuregelung der Fachkräfteeinwanderung ist bereits im November 2023 in Kraft getreten. Sie beinhaltete vor allem Erleichterungen bei der „Blauen Karte EU“ und für anerkannte Fachkräfte. Die dritte Stufe, unter anderem mit der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche, folgt zum 1. Juni 2024.

Mehr Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz erhalten Sie hier.

Informationen wie Sie internationale Fachkräfte finden und integrieren erhalten Sie unter.