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Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine

Veröffentlicht: 16. Oktober 2023

Der Europäische Rat hat am 28. September beschlossen, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis zum 4. März 2025 zu verlängern. Bisher galt dieser bis zum 4. März 2024.

„Die Europäische Union wird die ukrainische Bevölkerung so lange wie nötig unterstützen. Die Verlängerung des Schutzstatus bedeutet Gewissheit für die mehr als vier Millionen Flüchtlinge, die in der EU einen sicheren Zufluchtsort gefunden haben“, sagte Fernando Grande-Marlaska Gómez, amtierender spanischer Innenminister.

Der nächste Schritt ist die formelle Annahme des Beschlusses zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes durch den Rat. Danach erlässt das Bundesministerium des Innern (BMI) die entsprechende Verordnung, die eine bundesweite Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse ermöglicht.

Weitere Informationen finden Sie beim Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge. Tipps, wie Sie Geflüchtete für Ihren Betrieb gewinnen können und auf was Sie dabei achten müssen, erhalten Sie hier.

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