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Neues Weiterbildungsgesetz auf dem Weg

Veröffentlicht: 31. März 2023

Das neue Weiterbildungsgesetz ist auf dem Weg: Am Mittwoch, 29. März 2023, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes beschlossen, das Ausbildungsgarantie, Qualifizierungsgelder sowie eine Weiterbildungsförderung regelt. Ziel des Weiterbildungsgesetzes ist, inländisches Potenzial zu fördern und somit den Fachkräftemangel zu bekämpfen. 

Die Ausbildungsgarantie ist im neuen Gesetz die größte Neuerung. Demnach soll jede Person in Deutschland die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu starten. Zudem sollen Langzeitpraktika gefördert werden, um jungen Menschen Berufe näherzubringen. Auszubildende sollen künftig entweder einen Mobilitätszuschlag erhalten oder Fahrt- und Unterkunftskosten erstattet bekommen. Neu ist zudem der Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung, wenn es keine Möglichkeit zur betrieblichen Ausbildung gibt.  

Sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber sieht der Gesetzesentwurf weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten vor: Ab dem 1. Dezember 2023 sollen Fördermittel für Lehrgangskosten bereitgestellt werden, deren Höhe sich nach der Betriebsgröße richtet. Und: Arbeitsentgeltzuschüsse werden nun auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Diese Fördermittel gelten nun für alle Arbeitgeber und Beschäftigte, die an Weiterbildungen teilnehmen. Bisher richteten sich sie nur an Personen, die vom Strukturwandel betroffen sind, beziehungsweise eine Weiterbildung in Engpassberufen absolvieren. 

Alle finanziellen Hilfen sollen für die Dauer von 3,5 Jahren gelten.  

Weitere Informationen zum Weiterbildungsgesetz erhalten Sie hier

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