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Neues Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Veröffentlicht: 09. November 2023

Mit dem im Juli verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung kommen ab April 2024 folgende Neuerungen auf Sie zu:

Ausbildungsgarantie

  • Vor allem in Regionen mit einer Unterversorgung an Ausbildungsplätzen, soll die überbetriebliche Ausbildung ausgebaut werden und es besteht, bei Erfüllung der Förderkriterien, ein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz.
  • Wenn Auszubildende einen wohnortfernen Ausbildungsplatz annehmen, werden Sie mit einem Mobilitätszuschuss (zwei (fiktive) Heimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr) unterstützt.
  • Die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung wird erleichtert und die Mindestdauer auf vier Monate verkürzt.
  • Kurze, auch überregionale Praktika, die der Berufsorientierung dienen, werden noch stärker gefördert.

Weitere Informationen zur Ausbildungsgarantie finden Sie hier.

Qualifizierungsgeld

Mit dem neu eingeführten Qualifizierungszuschuss (zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten nach dem Qualifizierungschancengesetz) sollen Unternehmen unterstützt werden, in denen durch Strukturwandel mindestens 20 Prozent der Belegschaft von Arbeitsplatzverlust bedroht sind, aber bei entsprechender Qualifizierung eine Weiterbeschäftigung möglich ist.

  • Die Mitarbeitenden werden für die Weiterbildung freigestellt und erhalten das Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit.  
  • Die Lehrgangskosten übernimmt der Arbeitgeber.
  • Die Weiterbildung muss mindestens 121 Stunden dauern und kann sich über maximal 3,5 Jahre erstrecken.

Reform der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte

Außerdem soll durch das neue Gesetz die Transparenz und Übersichtlichkeit der Förderbedingungen erhöht werden. Die Betroffenheit vom Strukturwandel bzw. die Weiterbildung in einem Engpassberuf sind nicht mehr Voraussetzungen für eine Förderung.

  • Neu ist, dass Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden (früher weniger als 10) die Lehrgangskosten zu 100 Prozent erstattet bekommen.
  • Die Regelungen für eine Weiterbildung während Kurzarbeit wurden bis zum 31. Juli 2024 verlängert.

Mehr zu den neuen Regelungen lesen Sie hier. Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung Ihrer Beschäftigten erhalten Sie hier.