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Neues Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf verabschiedet

Veröffentlicht: 05. Januar 2023

Der Bundestag hat ein neues Gesetz beschlossen, welches die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfachen soll. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen, wenn ein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit abgelehnt wird. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte sich für die Pflege eines Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz freistellen lassen möchten. In diesem Fall müssen Arbeitgeber zusätzlich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung auf diesen antworten. 

Während der Freistellung zur Pflege eines Angehörigen, soll nun ebenfalls ein Kündigungsschutz eingeführt werden. Dies bedeutet, dass sich Beschäftigte während der vereinbarten Zeit keine Sorgen um ihre Stelle machen müssen. Zudem kann die Freistellung frühzeitig beendet werden, wenn die zu pflegende Person nicht mehr pflegebedürftig ist oder die häusliche Pflege unzumutbar wird.  

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie Sie das Thema Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen umsetzen können, erfahren Sie auf unserer Themenseite Beruf und Familie

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