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Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

Veröffentlicht: 17. November 2023

Zum 18. November 2023 treten die ersten Änderungen der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft.  

Internationale Fachkräfte, die über eine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation verfügen, dürfen künftig jede qualifizierte Tätigkeit ausüben - und nicht wie bisher nur im Bereich der anerkannten Berufsqualifikation. So kann eine Elektrikerin als Mechatronikerin oder ein technischer Betriebswirt als IT-Berater beschäftigt werden. Dies ermöglicht Unternehmen eine höhere Flexibilität.  

Gleichzeitig gelten nun abgesenkte Gehaltsgrenzen im Höhe von 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (im Jahr 2023: rund 43.800 Euro). In Engpassberufen und für Berufsanfänger wird die Gehaltsgrenze auf 45,3 Prozent abgesenkt (im Jahr 2023 rund 40.000 Euro). 

Mehr zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfahren Sie bei Make it in Germany.

Informationen zur Rekrutierung und Integration internationaler Fachkräfte finden Sie auf KOFA unter Beschäfte aus dem Ausland

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