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Mindestausbildungsvergütung steigt weiter

Veröffentlicht: 30. Oktober 2023

Seit der Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende zum 1. Januar 2020, ist diese kontinuierlich angehoben worden. Begonnen wurde 2020 mit 515 Euro für das erste Ausbildungsjahr. 
Die neuen Beträge wurden im Bundesgesetzblatt am 18. Oktober 2023 veröffentlicht. 

Bei einem Ausbildungsbeginn zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 gelten in tariflich nicht gebundenen Betrieben die folgenden Mindestvergütungen: 

  • 649,00 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr, 
  • 766,00 Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr, 
  • 876,00 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr, 
  • 909,00 Euro brutto im vierten Ausbildungsjahr. 

Mit der Einführung der Mindestvergütung für Auszubildende soll Transparenz geschaffen und die Attraktivität der Ausbildung in Zeiten des Fachkräftemangels gesteigert werden.

Über die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hier.
Mehr darüber, wie Sie (außer über die Vergütung) Auszubildende binden und motivieren können, erfahren Sie hier.

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