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Mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit bringen

Veröffentlicht: 22. Dezember 2022

Menschen mit Behinderung sollen verstärkt in Arbeit gebracht und gehalten werden. Das ist das Ziel eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das das Bundeskabinett beschlossen hat.

Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen ohne einen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft sollen künftig eine deutlich höhere Abgabe zum Ausgleich zahlen müssen. Für diese Arbeitgeber gilt zukünftig, dass sie pro nicht besetztem entsprechendem Arbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen. Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen.

Außerdem sieht das Gesetz weitere Regelungen vor. Unter anderem sollen die Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern beschleunigt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der das Gesetz vorgelegt hatte, erklärte dazu: „Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert." Trotzdem sei die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalbmal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote.

Erfahren Sie in unserem Themenschwerpunkt Fachkräftepotenzial Menschen mit Behinderung, wie Sie Inklusion gestalten und Menschen mit Behinderung für Ihr Unternehmen gewinnen können. 

Außerdem finden Sie bei uns Arbeitsmaterialien zum Thema Inklusion im Betrieb: „Wegweiser: Inklusion im Betrieb“. Der Wegweiser ist als Kooperationsprodukt von Aktion Mensch und KOFA entstanden und digital oder als Ordner zum Bestellen erhältlich.