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Kurzarbeitergeld: Vereinfachter Zugang läuft aus

Veröffentlicht: 27. Juni 2023

Ende Juni 2023 läuft der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld aus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil begründet das mit der verbesserten wirtschaftlichen Entwicklung und der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Andere Themen, wie beispielsweise Qualifizierung und Weiterbildung, sollen nun in den Fokus rücken.

Ab dem 01. Juli 2023 gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten:

  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb sind von einem Arbeitsausfall betroffen 
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden
  • Betriebe müssen wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt.

Welche Regelungen genau zu beachten sind, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.


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