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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Juni 2023 verlängert

Veröffentlicht: 14. Dezember 2022

Die Bundesregierung hat heute (14.12.2022) die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten. 

Konkret gilt befristet bis zum 30. Juni 2023: 

  • Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind, 

  • Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen. 

  • Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht 

Die Verordnung soll die Beschäftigung in wirtschaftlich schweren Zeiten sichern und Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermeiden.  

Weitere Infos der Bundesregierung erhalten Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verlaengerung-kurzarbeitergeld-2003908