Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit verlängert
Veröffentlicht: 30. September 2022
Der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit wird bis Mitte des kommenden Jahres (30. Juni 2023) verlängert.
Dies gilt für die Stammbelegschaft ebenso wie für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Somit wird Kurzarbeitergeld weiterhin bereits dann gewährt, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst ist es ein Drittel.
Unternehmen und Beschäftigte sollen vor dem Hintergrund einer drohenden Rezession in Deutschland weiter in großem Stil auf Kurzarbeit vertrauen können.
Weitere Informationen finden Sie hier.