Skip to content
KOFA Logo als Hintergrundbild

Corona-Arbeitsschutz tritt außer Kraft

Veröffentlicht: 24. Mai 2022

Änderungen mit Ablauf des 25. Mai 2022

Zum 26. Mai fällt die bisher noch geltende Corona-Arbeitsschutzverordnung des Gesetzgebers. Damit gibt es zukünftig keine spezielle Rechtsgrundlage für Corona-Arbeitsschutz-Vorschriften durch den Gesetzgeber. Bereits seit März hatten Arbeitgeber weitestgehend eigenverantwortlich die nötigen Corona-Schutzmaßnahmen auf Basis einer eigener Gefährdungsbeurteilung und eines betrieblichen Hygienekonzeptes festgelegt. Aufgrund der bundesweit sinkenden Infektionszahlen sieht das Ministerium für Arbeit und Soziales nun keinen Anlass für eine Verlängerung der Verordnung nach Himmelfahrt.

Weiterhin gilt jedoch der Hinweis, auf regionale und betriebliche Infektionsausbrüche gefasst zu sein. In diesem Falle sollen Arbeitgeber entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz flexibel reagieren, um die Gefährdung ihrer Mitarbeitenden zu verhindern.

Weitere Informationen vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.