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Beratungsangebote zu Inklusion

Veröffentlicht: 27. Juli 2022

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Seit Januar 2022 gilt der Paragraf 185a SGB IX. Dieser soll die Einrichtung flächendeckender Beratungsstellen für Arbeitgeber garantieren, die Fragen zu Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung beantworten können.

Die Integrations- und Inklusionsämter beauftragen geeignete Träger: Das können mitunter Integrationsfachdienste, Kammern und andere Dienstleistungsnetzwerke sein. Zur Vereinheitlichung der Beratungsstellen hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Empfehlungen formuliert.

Die Ansprechstellen sensibilisieren für Themen wie Schwerbehinderung und Gleichstellung, beantworten Fragen und unterstützen Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen. Dabei sollen sie schnell zu erreichen, fachlich qualifiziert und lokal gut vernetzt sein, um Arbeitgeber bestmöglich zu unterstützen.

Die BIH hat eine Suchmaschine eingerichtet, über die sich Arbeitgeber nach den Beratungsstellen vor Ort erkundigenkönnen.

Weitere Informationen von REHADAT zu den Ansprechstellen finden Sie hier.

Mehr Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung finden Sie hier.