Skip to content
KOFA Logo als Hintergrundbild

Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge bis 2025 verlängert

Veröffentlicht: 15. Dezember 2023

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 bekannt gegeben. Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen und es sind keine weiteren Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Mit der Verlängerung soll die Integration der Flüchtlinge in die deutsche Gesellschaft erleichtert werden.
Derzeit leben rund 1,1 Millionen Menschen in Deutschland, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland gekommen sind. Davon sind rund 350.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Von den erwachsenen Flüchtlingen sind etwa zwei Drittel Frauen. 

Weiterführende Informationen erhalten Sie im zentralen Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine. 

Hier geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Geflüchtete erfolgreich in Ihr Unternehmen integrieren können.

 

Beitrag teilen: