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Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht

Veröffentlicht: 15. September 2022

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Bisher galt, dass nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden muss, nicht die gesamte Arbeitszeit. 

Die Entscheidung betrifft Arbeitnehmer deutschlandweit – egal ob ein Betriebsrat besteht oder nicht. Wie die neue Regelung allerdings im Einzelnen umgesetzt werden muss, ist noch unklar.  

Mehr Informationen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts erhalten Sie hier.

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