Skip to content
KOFA Logo als Hintergrundbild

Arbeitsverträge nur noch schriftlich

Veröffentlicht: 22. Juli 2022

Neue Nachweispflichten für Arbeitsverträge ab August 2022

Ab August 2022 soll die Neufassung des deutschen Nachweisgesetzes in Kraft treten. Für Arbeitgeber heißt das, sie müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich ausformulieren, unterschreiben und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aushändigen. Kommen sie diesen Pflichten nicht nach, droht nun erstmals ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro.

Zu den Angaben, die nun neu oder präziser aufgeführt werden müssen, gehören die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, die vereinbarte Arbeitszeit, Vereinbarungen zu Probezeit, Kündigung und Arbeitsort, Regelungen bei Teilzeitbeschäftigung, Anspruch auf Fortbildungen und betriebliche Altersvorsorge sowie Vereinbarungen zu Entsendungen von Arbeitnehmern ins Ausland.

Allerdings gelten diese Pflichten zunächst einmal nur für Neuverträge. Bestehende Arbeitsverträge müssen Arbeitgeber allerdings auf Verlangen von Beschäftigten auch in die neue detailliertere Form bringen. Das gleiche gilt, wenn Änderungen im Arbeitsverhältnis erfolgen, die einen neuen Arbeitsvertrag erforderlich machen.

Weitere Informationen zur Gesetzesreform finden Sie hier.

Den gesamten Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.