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Änderungen bei der Ausgleichsabgabe ab Januar 2024

Veröffentlicht: 30. Januar 2024

Die Ausgleichsabgabe ist eine Abgabe, die von Unternehmen gezahlt werden muss, wenn sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe.

Informieren Sie sich als Personalverantwortliche über die neuen Regelungen und prüfen Sie, inwieweit Sie betroffen sind. Die Abgabe ist vor allem auch deshalb angepasst worden, um Sie als Unternehmen dazu zu motivieren über die Rekrutierung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gezielter nachzudenken.

Wenn Sie zu dem Thema Inklusion im Betrieb Anregungen oder Unterstützung benötigen, sehen Sie sich den KOFA-Themenschwerpunkt Inklusion im Betrieb an.

 

Informationen zu den Staffelungen

Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an.

Die Höhe der Abgabe hängt von der Anzahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze ab. Die Sätze der Ausgleichsabgabe ab 1. Januar 2024 sind wie folgt:

  • 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von drei Prozent bis weniger als fünf Prozent.
  • 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent.
  • 360 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als null Prozent bis weniger als zwei Prozent.
  • 720 Euro (neu!) bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von null Prozent.

Sonderregelungen für kleinere Betriebe 

  • Betriebe, die weniger als 20 Arbeitsplätze haben, müssen keine Anzeige abgeben.
  • 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen,
  • 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Weitere Informationen für Arbeitgeber erhalten Sie hier: Schwerbehindertenabgabe: Erhöhung ab dem 01. Januar 2024 - Informationsportal für Arbeitgeber