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Sprachförderung

Sprachförderung


Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2023

Für den beruflichen Alltag ist eine gemeinsame Sprache Grundvoraussetzung. Verschiedene Angebote helfen dabei.

Sie möchten die Sprachkompetenz eines Bewerbers oder einer Bewerberin aus dem Ausland richtig einschätzen? – Achten Sie, falls angegeben, auf die Angaben zum Sprachniveau (GER). Die berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung richtet sich an Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive, EU-Bürger und Deutsche mit Migrationshintergrund und eröffnet die Möglichkeit zur Teilnahme an Sprachkursen. Lernen Sie Online-Angebote kennen, die Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Spracherwerb nutzen können.

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Kommunikation ist in jedem Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um die gesprochene Sprache, sondern auch ums Lesen und Schreiben. Gleichzeitig ist das Erlernen der deutschen Sprache für viele Menschen mit Migrationshintergrund eine große Herausforderung. Doch es gibt eine Fülle an Möglichkeiten, um Deutschkenntnisse zu verbessern.

Sprachniveau einschätzen

Viele Geflüchtete legen bei ihrer Bewerbung Sprachzeugnisse vor, die sich bei der Einstufung der Deutschkenntnisse auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) stützen. Dieser unterteilt Sprachkenntnisse in die drei Stufen A, B und C, welche zusätzlich in jeweils zwei Niveaus gegliedert werden. Welches Sprachniveau für eine Beschäftigung in Ihrem Unternehmen vorliegen sollte, hängt jedoch stark von der jeweiligen Tätigkeit ab. Um eine duale Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können, empfiehlt sich mindestens Sprachniveau B.

Grafik Sprachförderung: Einschätzung der Sprachniveaus

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: europaeischer-referenzrahmen.de.

Welches Sprachniveau für eine Beschäftigung in Ihrem Unternehmen vorliegen sollte, hängt stark von der Tätigkeit ab, die Sie der Person anbieten wollen. Während für manche Aufgaben eine grundlegende Sprachverwendung ausreicht, sind andere Tätigkeiten ohne eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache nicht durchführbar. Ein Kandidat oder eine Kandidatin mit Interesse an einer dualen Ausbildung sollte mindestens Sprachniveau B mitbringen, um diese erfolgreich bestehen zu können. Schließlich muss der oder die Auszubildende nicht nur praktisch tätig werden, sondern in der Regel auch die Berufsschule durchlaufen. Bedenken Sie aber, dass auch für die soziale Integration in Deutschland Sprachkenntnisse einen hohen Stellenwert haben und daher auf jeden Fall von Ihnen gefördert werden.   

Bessere Einschätzung durch persönliches Kennenlernen

Nicht immer können Sie sich bei der Bewertung der Sprachkenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers an dem Referenzrahmen orientieren. Nicht jeder bringt ein solches Zertifikat mit und wenn doch, liegen zwischen dem Zertifikat und dem Bewerbungszeitpunkt häufig viele Monate zurück. Ihre Kandidaten haben durch den alltäglichen Gebrauch der deutschen Sprache vielleicht bereits ein besseres Sprachverständnis entwickelt als das Zertifikat vermuten lässt. Daher kann sich es anbieten, die Person länger kennenzulernen, etwa durch ein Praktikum oder eine Probearbeit, damit Sie ein Gefühl für die tatsächliche Kommunikationsfähigkeit Ihres Kandidaten beziehungsweise Ihrer Kandidatin entwickeln können. Achten Sie dabei jedoch nicht nur auf das gesprochene Wort, sondern auch auf die Fähigkeiten des Lesens und Schreibens.

Selbsteinschätzung der Deutschkenntnisse durch Bewerbende

Auch eine Selbsteinschätzung der Deutschkenntnisse durch die Bewerber kann hilfreich sein. Einen kostenlosen Bogen zur Selbsteinschätzung auf Basis des GER finden Sie auf der Webseite des Europarates. Sollte die Person Probleme haben, den Bogen auf Deutsch zu verstehen, gibt es weitere Bögen in 31 Sprachen, unter anderem in Englisch, Französisch und Türkisch. Eine weitere Orientierung bietet ein Selbsttest auf der Webseite des Goethe-Instituts. Auch dieser richtet sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Möglichkeiten zur Sprachförderung

Integrationskurse

Für Zuwanderer eigenen sich die sogenannten Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Maßgeblicher Teil dieser BAMF-Kurse ist neben dem Orientierungskurs, welcher die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die deutsche Lebenssituation informiert, der intensive Sprachkurs. Dieser umfasst in der Regel 600 Unterrichtseinheiten und schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ ab. Im Sprachkurs sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer u.a. darauf vorbereitet werden, sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben und die deutsche Arbeitskultur zu verstehen. Das BAMF bietet je nach Zielgruppe unterschiedliche Integrationskurse an. So gibt es etwa spezielle Kurse für Jugendliche, Frauen oder Eltern.  

Das BAMF informiert auf seiner Homepage ausführlich über die Integrationskurse.

Berufsbezogene Deutschförderung

Der Bund hat das Regelinstrument „Berufsbezogene Deutschförderung“ ins Leben gerufen, um Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive, EU-Bürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Sprachkurs zu geben, der sie auf die sprachlichen Anforderungen im deutschen Berufsalltag vorbereitet.

Das Programm setzt sich aus Basismodulen und Spezialmodulen zusammen. Die Basismodule erlauben je nach Kenntnisstand der Teilnehmenden eine Verbesserung des Sprachniveaus von B1 auf B2-Niveau, B2 auf C1-Niveau und C1 auf C2-Niveau. Die Basismodule umfassen dabei in der Regel 400 Unterrichtseinheiten (bei Förderbedarf 500) und haben im Wesentlichen zum Ziel die allgemeinen Deutschkenntnisse zu verbessern. Jedes Modul endet mit einer Abschlussprüfung und einem Zertifikat. Dies gibt Ihnen als Arbeitgeber in Bewerbungsprozessen Auskunft darüber, wie weit die berufsbezogenen Deutschkenntnisse des Bewerbers beziehungsweise der Bewerberin fortgeschritten sind.

Personen, die bereits im Erwerbsleben stehen, können die Spezialmodule besuchen. In diesen Kursen wird berufsbezogenes Deutsch gelehrt, beispielsweise für Berufe im Handel, in Gewerbe und Technik, Lager und Logistik sowie in der Gastronomie. Der Unterrichtsumfang beträgt in der Regel zwischen 300 und 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und kann in Voll- oder Teilzeit erfolgen. Selbst mit einem Vollzeitkurs, lässt sich in der Regel zumindest eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren. Angestrebt ist nicht mehr als 25 Unterrichtseinheiten pro Woche anzubieten, was einer Anwesenheitszeit von 18,75 Stunden je Woche bedeutet.
Teilnehmer, die sich bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden, müssen einen Kostenbeitrag pro Unterrichtseinheit von 2,32 Euro je Unterrichtseinheit ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro leisten. Die Leistungen können auch von dem Arbeitgeber übernommen werden. Ausnahmen sind Auszubildende, Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung und Beschäftigte, die zusätzlich noch Sozialleistungen erhalten. Sie müssen genauso wie Personen ohne Beschäftigung keine Gebühren bezahlen.

Weitere Informationen zum Programm stellt das BAMF zur Verfügung.

Online-Angebote

Nicht immer ist ein Kurs vor Ort die beste oder alleinige Möglichkeit, um eine Sprache zu lernen. Es gibt viele weitere - häufig kostenlose - Angebote, die ein Flüchtling oder ein Mensch mit Migrationshintergrund über das Internet oder über eine Handy-App nutzen kann. Besonders interessant sind diese Angebote: