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Voraussetzungen

Voraussetzungen


Zuletzt aktualisiert: 07. Juli 2021

Ausbildung im Betrieb: Wann darf ich ausbilden, wen darf ich ausbilden und was muss ich organisatorisch klären? Hier bekommen Sie Antworten.

Wie gehe ich das Thema Ausbildung als Unternehmen konkret an, wenn ich zum ersten Mal ausbilden möchte? Was sind die wichtigsten ersten Überlegungen und Schritte?

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Was ist die duale Ausbildung?

  • Berufsausbildungen finden im deutschsprachigen Raum meist in einem dualen System statt. Das bedeutet, dass die Auszubildenden neben der Praxis im Betrieb, fachtheoretisches und allgemeinbildendes Wissen in der Berufsschule lernen. Insgesamt gibt es 326 staatlich anerkannte duale Ausbildungsberufe. Im Gegensatz dazu lernen rund ein Viertel aller Auszubildenden die Inhalte bei einer schulischen Ausbildung ausschließlich an der Berufsfachschule. Diese Form der Ausbildung gibt es vor allem bei Gesundheits-, Sozial- oder Medienberufen.
  • In der Regel dauert eine duale Ausbildung zwei bis dreieinhalb Jahre. In Abstimmung mit der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) kann die Ausbildung verkürzt oder verlängert werden. Die Berufsausbildung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Was beinhaltet "Duale Ausbildung im Betrieb"?

Wann darf ich ausbilden?

Um überhaupt ausbilden zu dürfen, müssen vor allem zwei Kriterien erfüllt sein: Sie müssen einen Ausbilder oder eine Ausbilderin im Betrieb haben und der Betrieb muss die maschinellen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen.

Ein „Ausbilder“ muss nach §§ 29, 30 BBiG nachweisen, dass er oder sie persönlich und fachlich geeignet sind. Die fachliche Eignung setzt Kenntnisse und Fertigkeiten in dem auszubildenden Beruf voraus und erfordert auch eine pädagogische Eignung, die z.B. mit der Prüfung nach „Ausbilder-Eignungsverordnung“ (AEVO) nachgewiesen werden kann. Bei langjähriger einschlägiger Berufspraxis kann die zuständige Stelle (Kammern, Innungen, …) auch eine "Zuerkennung der fachlichen Eignung" bei einem Mitarbeitenden ohne die genannten Voraussetzungen bestätigen. Dann dürfen auch diese Mitarbeitenden ausbilden. Keiner der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf schwerwiegend mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein.

Ihr Betrieb ist „geeignet“, wenn möglichst alle Teile der Ausbildung, die Sie anbieten möchten, bei Ihnen vermittelt werden können. Was genau zu welchem Zeitpunkt der Ausbildung vermittelt werden sollte, regelt die jeweilige „Ausbildungsordnung“ mit der entsprechenden zeitlichen und sachlichen Gliederung. Die zuständige Stelle (IHK oder HWK) vereinbart daher vorab einen Termin mit Ihnen in Ihrem Betrieb, um die Voraussetzungen zu prüfen. Zur Vorbereitung können Sie sich die Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufs anschauen. Diese können Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung zusammen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Berufsprofiles finden. Aus den Inhalten der Ausbildungsordnung erstellen Sie später den individuellen „Betrieblichen Ausbildungsplan“.

Aber auch, wenn bestimmte Teile der Ausbildung nicht vor Ort angeboten werden können, können Sie ausbilden. Hier kommen zum Beispiel die überbetriebliche Ausbildung oder die Verbundausbildung in Betracht. Bei der überbetrieblichen Ausbildung können die Ausbildungsteile, die nicht im Betrieb vermittelt werden können, bei einem externen Bildungsdienstleister vermittelt werden.  Außerdem kann für Ihren Betrieb auch eine Verbundausbildung interessant sein. Hier schließen sich einzelne Betriebe zusammen und Auszubildende wechseln für einzelne Bereiche zwischen den Betrieben.

Wen darf ich ausbilden?

Eine duale Ausbildung erfordert keinen formalen Schulabschluss und ist an kein bestimmtes Alter gebunden. Grundsätzlich kann jede oder jeder eine duale Ausbildung durchlaufen, auch als zweite Ausbildung oder im höheren Alter.

Daher können Sie auch an- und ungelernten Beschäftigten, die bisher keine Berufsausbildung haben, in Ihrem Unternehmen eine duale Ausbildung anbieten. Auch Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher sind häufig für eine duale Ausbildung zu gewinnen. Wenn Sie Jugendliche unter 18 Jahren eine Ausbildung anbieten, müssen Sie die gesetzlichen Regelungen zum Jugendarbeitsschutzschutz (JArbSchG) berücksichtigen. So dürfen Sie in der Regel zum Beispiel am Wochenende keine Jugendlichen beschäftigen.

Sie sind auf der Suche nach passenden Auszubildenden? Wir haben für Sie 10 Tipps zusammengefasst, wie Sie ihr Ausbildungsmarketing gestalten können.

KOFA-Tipps

Was muss ich vor Ausbildungsbeginn klären und vorbereiten?

Sie möchten ausbilden! Wie kommen Sie von diesem Gedanken nun zur konkreten Umsetzung?

  1. Kontakt zur zuständigen Stelle aufnehmen
    Rolle der Innung bzw. Kammer: Berater, Begleiter, Konfliktlöser/Mediator, Kontrolle
  2. Welcher Beruf soll und kann ausgebildet werden?
    Klärung mit der zuständigen Stelle. Dabei berücksichtigen: Wie entwickelt sich mein Betrieb und welche Beschäftigten werden in Zukunft gebraucht?
  3. Können alle Teile der Ausbildung im Betrieb abgedeckt werden?
    Eventuelle Kooperationspartner anfragen.
  4. Wer kommt als Ausbilder bzw. Ausbilderin in Frage?
    Prüfen, wer fachlich und persönlich in Frage kommt
    Klären, wie viele Stunden pro Wochen die Ausbildenden für die Ausbildung benötigen
  5. Bei Bedarf Weiterbildung zum Ausbilder / zur Ausbilderin anstoßen.
  6. Anzahl der Ausbildungsstellen festlegen
    Wie groß ist mein Unternehmen und wie viele Ausbildungsstellen möchte bzw. kann ich anbieten? Als Faustregel gilt maximal ein Auszubildender pro drei Festangestellte.
  7. Die Details klären und festlegen
    Auf Grundlage der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans einen betrieblichen Ausbildungsplan entwickeln.

Mehr Informationen zu den Voraussetzungen für den Ausbildungsbetrieb finden sie unter www.foraus.de.

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Als Ausbildungsbetrieb sind Sie ebenso wie die Auszubildenden an bestimmte Pflichten gebunden. Gleichzeitig haben beide Seiten aber auch feste Rechte. Durch die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wird die duale Berufsausbildung für alle Beteiligten planbar. In den §§ 13 bis 16 des BBiG finden Sie genauere Informationen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt zu den Rechten und Pflichten während der Berufsausbildung eine Informationsbroschüre bereit. 

Während der Ausbildung sind Ausbildungsnachweise (ein „Berichtsheft“) klassisch oder digital zu führen. Hier sollen die Auszubildenden kurz berichten, was sie im Rahmen der Ausbildung in Ihrem Betrieb und in der Schule gelernt haben. Die vereinbarte Form muss ab dem 01. Oktober 2017 im Ausbildungsvertrag festgehalten werden (§11 Nr. 10 BBiG). Das gesamte Berichtsheft muss vor der Anmeldung zur Prüfung sowohl durch den Auszubildenden als auch durch den Ausbilder persönlich unterschrieben werden bzw. mit einer elektronischen Signatur versehen werden. Ausbildende und Ausbilder sind zudem angehalten, die Ausbildungsnachweise regelmäßig durchzusehen. Auch hierzu finden Sie weitere Informationen in unseren Empfehlungen zu Ausbildungsplanung und Organisation.

Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung?

Nicht immer können Sie als Betrieb oder auch die Jugendlichen selbst alle Herausforderungen in der Ausbildung allein stemmen. Etwa wenn der Auszubildende besonderen Förderbedarf in der Berufsschule hat, es Schwierigkeiten im Team gibt oder sprachliche Hürden den Ausbildungsalltag erschweren. Staat und Bundesagentur für Arbeit bieten aus diesem Grund zahlreiche Fördermaßnahmen an, die für Sie in der Regel kostenfrei sind.