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Zwei Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Neuer KOFA Kompakt

Veröffentlicht: 07. März 2022

KOFA Kompakt 3/2022

Allein im Laufe des Jahres 2021 stieg die Fachkräftelücke von rund 213.000 im Januar auf etwa 465.000 Arbeitskräfte im Dezember. Deutschland braucht Fachkräfte aus dem Ausland. Dazu soll das vor zwei Jahren neu eingeführte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) einen Beitrag leisten.

Im Jahr 2020 waren insgesamt knapp 1,2 Millionen qualifizierte Drittstaatler und somit etwa 4,5 Prozent aller sozialversicherungspflichtiger in Deutschland beschäftigt. Die Anzahl ist seit 2013 um 45,6 Prozent gestiegen. 

Viele Menschen aus Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme der Schweiz und vorerst Großbritannien) arbeiten in Engpassberufen, die besonders schwer zu besetzen sind. So die Ergebnisse des neuen KOFA Kompakt 3/2022.

Um die Fachkräftezuwanderung für Personen aus Drittstaaten zu erleichtern, trat am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Die neuen Regelungen gelten insbesondere für beruflich qualifizierte Fachkräfte sowie für Hochschulabsolventen, die nicht über die Blaue Karte der EU ein Visum zur Beschäftigung erlangen können. Auch die Migration im Rahmen der Suche nach einer Arbeits- bzw. einem Ausbildungsplatz wurde für Menschen aus Drittstaaten unter bestimmten Bedingungen ermöglicht.

Von den durch das FEG neu geschaffenen Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG) bzw. akademischer Ausbildung (§ 18b Abs. 1 AufenthG) haben im Jahr 2020 (März bis Dezember) fast 16.000 Menschen Gebrauch gemacht. Allerdings kann nicht geschlussfolgert werden, dass nur durch das FEG 16.000 Personen zusätzlich nach Deutschland gekommen sind. Viele hatten zuvor bereits einen anderen Aufenthaltstitel und es ist möglich, dass ein Teil dieser Menschen eventuell bei einer anderen Gesetzeslage eine andere Form der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Deutschland bekommen hätte.

Da die Erwerbsmigration im Jahr 2020 stark durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie betroffen war, ist zu erwarten, dass nach Beendigung der Corona-Pandemie die Zuwanderung im Rahmen der Erwerbsmigration wieder steigt. Dies wäre auch in Anbetracht des demografischen Wandels notwendig, um die drohenden Fachkräftelücken zu verringern.

Hilfe bei der Beschäftigung und Integration ausländischer Fachkräfte erhalten Sie bei den drei Portalen BQ-PortalKompetenzzentrum Fachkräftesicherung - KOFA und Make it in Germany.

Den KOFA-Kompakt 3/2022 „Internationale Fachkräfte aus Drittstaaten – zwei Jahre Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier.

Tipps, wie Sie internationale Fachkräfte erfolgreich rekrutieren und integrieren, erhalten Sie hier