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Gute Voraussetzungen für die Beschäftigung von ukrainischen Geflüchteten

Veröffentlicht: 04. Juli 2022

Neue IAB-Studie zur Arbeitsmarktintegration von Ukrainern    

Bis Mitte Juni dieses Jahres sind über 850.000 vor dem russischen Angriffskrieg geflüchtete Menschen aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Angesichts des hohen Qualifikationsniveaus der Geflüchteten sowie der aktuell starken Arbeitsnachfrage sieht die Mehrheit der deutschen Unternehmen günstigen Integrationsperspektiven für ukrainische Geflüchtete. 

Rund neun Prozent aller Betriebe standen bereits in Kontakt mit ukrainischen Geflüchteten. Hierbei berichten Größere Betriebe erwartungsgemäß häufiger von solchen Kontakten. Aber auch Unterschiede nach Wirtschaftszweigen sind erkennbar. Am häufigsten berichten Betriebe im Gastgewerbe (insgesamt 24 %) sowie im Bereich Verkehr und Lagerei (insgesamt 17 %) von entsprechenden Kontakten. 

Knapp zwei Prozent der deutschen Betriebe haben bislang Geflüchtete aus der Ukraine eingestellt 

Zu einer Einstellung im Rahmen einer Beschäftigung, einer Ausbildung oder eines Praktikums kam es bei etwas mehr als jedem fünften Betrieb (22 %), bei dem Kontakt mit einem Geflüchteten vorlag.  Dies entspricht insgesamt einem Anteil von knapp 2 Prozent aller Betriebe. Relativ hohe Chancen auf eine Einstellung bestehen im Groß- und Einzelhandel (31 %), im Bau- (25 %) und im Gastgewerbe (23 %).  

Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr ist Voraussetzung für die Einstellung ukrainischer Geflüchteter  

Neben den vorhandenen Qualifikationen stellen die rechtlichen Voraussetzungen eine wesentliche Einstellungsvoraussetzung dar. So muss neues Personal immer erst eingearbeitet werden. Eine gewisse Planungssicherheit dürfte es den Betrieben erleichtern, Geflüchtete einzustellen. Diese ist durch die Massenzustrom-Richtline gewährleistet, die den ukrainischen Geflüchteten eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für mindestens ein Jahr gibt, die auf bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Fortgeschrittene Sprachkenntnisse sind für 59 Prozent der Betriebe Einstellungsrelevant, während nur ein Drittel der Betriebe das Vorliegen eines anerkannten Berufsabschlusses als Einstellungsvoraussetzung nennt.  

Die vollständige Studie finden Sie unter:  

Knapp zwei Prozent der deutschen Betriebe haben bislang Geflüchtete aus der Ukraine eingestellt - IAB-Forum 

Was bei der Einstellung und Beschäftigter ukrainischer Geflüchteter zu beachten ist lesen Sie hier: https://www.kofa.de/service/faq-ukraine/