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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet

Veröffentlicht: 01. September 2022

Kein verpflichtendes Homeoffice und keine Corona-Testpflicht. Das hat das Bundeskabinett auf seiner Klausurtagung am 31. August 2022 beschlossen.

Anders als ursprünglich vorgesehen, sollen Unternehmen ab Herbst nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten wieder Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Die Arbeitgeber sollen lediglich dazu verpflichtet, im Rahmen eines Hygienekonzepts ein mögliches Homeofficeangebot sowie regelmäßige Testmöglichkeiten zu prüfen.

Die neue Verordnung soll ab Oktober gelten und am 7. April 2023 auslaufen.

Die vollständige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.de