Skip to content
KOFA Logo als Hintergrundbild

Bundeskabinett beschließt Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung

Veröffentlicht: 01. Dezember 2022

Angesichts steigender Fachkräfteengpässe ist Deutschland auf eine qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen. Um die Einreise und Anerkennung von Berufsabschlüssen zu vereinfachen, hat das Bundeskabinett gestern (30.11.2022) ein entsprechendes Eckpunktepapier  verabschiedet. Anfang 2023 soll sich der Bundestag damit beschäftigen. 

Die Fachkräfteeinwanderung soll künftig auf drei Säulen ruhen: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Die Fachkräftesäule soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss zukünftig ermöglichen, in allen qualifizierten Beschäftigungen zu arbeiten. Ein Mechaniker bzw. eine Mechaniker könnte so etwa als Lagerist oder eine Köchin als Einzelhandelskauffrau angeworben werden.

Die Blaue Karte EU sollen künftig noch mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erhalten können. Geplant ist die Gehaltsgrenzen für den Erhalt zu senken. Zudem soll die Bildungsmigration gestärkt werden, indem die Attraktivität der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland und eine anschließende Beschäftigung verbessert wird.

Mit der Erfahrungssäule soll künftig ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss gepaart mit entsprechender Berufserfahrung in dem angestrebten Beruf für eine Beschäftigung (in einen nicht-reglementierten Beruf) ausreichen. Eine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses soll in diesen Fällen nicht mehr erforderlich sein.

Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Fachkräfte aus Drittstaaten anders als bisher erst nach der Einreise die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses einleiten und nebenher bereits eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Grundlage soll eine mit dem Arbeitgeber abgeschlossene Anerkennungspartnerschaft sein.

Die Potenzialsäule richtet sich an qualifizierte Drittstaatenangehörige, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Mit der Chancenkarte sollen sie einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche erhalten können, der bereits zu Probe- beziehungsweise Nebenbeschäftigungen berechtigt. Der Aufenthaltstitel soll auf Basis eines Punktesystems erteilt werden. Zu den Auswahlkriterien sollen insbesondere die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und das Alter gehören.

Mehr zum Eckpunktepapier der Bundesregierung erfahren Sie hier: BMAS - Deutschland wird das Einwanderungsrecht grundlegend modernisieren

Tipps, wie Sie internationale Fachkräfte finden und erfolgreich in Ihr Unternehmen integrieren finden Sie hier: Themendossier Internationale Fachkräfte.