Die Zielgruppe sind Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die ausbildungsinteressiert sind, aber noch nicht die erforderliche Ausbildungsreife mitbringen. Nach dem betrieblichen Praktikum sollen sie sich im Idealfall für eine duale Berufsausbildung entscheiden. Dafür sollten Sie in Ihrem Betrieb sicherstellen, dass die Jugendlichen angemessen betreut und gefördert werden. Wählen Sie pädagogisch und fachlich erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Betreuung und Qualifizierung aus. Je nach Förderbedarf können Sie auch auf externe Unterstützung zurückgreifen.
Bedarf einschätzen
Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über Ihren mittel- und langfristigen Fachkräftebedarf. Für welche Tätigkeiten und Aufgaben werden Sie Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation benötigen? Unsere Handlungsempfehlung zur Personalbedarfsplanung.
Rahmenbedingungen ermitteln
Nur wenn Sie wissen, welche Ressourcen Sie bereitstellen können und möchten, können Sie eine Maßnahme auswählen, die zu Ihrem Betrieb passt.
- Für welchen Zeitraum wollen Sie das Praktikum anbieten?
- Wie flexibel ist Ihr Unternehmen im Hinblick auf Anfangstermine und Umfang des Praktikums?
- Welche Inhalte können oder wollen Sie im Rahmen des Praktikums vermitteln?
- In welchem Umfang wünschen Sie Unterstützung bei der Organisation des Praktikums und/oder bei der Festlegung der Inhalte?
- Sollen die Inhalte eine möglichst große Nähe zu bestimmten Ausbildungsinhalten aufweisen?
- Benötigen Sie finanzielle Unterstützung, um das Praktikum anbieten zu können?
- Benötigen Sie für die Dauer des Praktikums externe Betreuung oder Unterstützung durch geschulte (Sozial-)Pädagogen?
Angebot melden und Beratung nutzen
Melden Sie nach diesen Schritten Ihr Angebot der für Sie zuständigen Kammer, der Arbeitsagentur oder einem Bildungsträger. Diese Stellen treffen – wenn Sie dies möchten – eine Vorauswahl der Jugendlichen, die für Ihr Angebot infrage kommen könnten.
Beratungs- und Unterstützungsangebote helfen Ihnen bei der Umsetzung. Lassen Sie sich im Vorfeld einer Maßnahme von den zuständigen Experten der Bundesagentur für Arbeit oder den örtlichen Kammern beraten.