Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Die Förderbekanntmachung des Bundesarbeitsministeriums und des Bundesbildungsministeriums wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht und am 10. Dezember 2020 aktualisiert.
Es verfolgt dabei folgende Ziele:
- Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
- Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
- Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung (Prämie für den übernehmenden Betrieb/ Dienstleister) – diese Prämie können auch Betriebe mit mehr als 249 Mitarbeitenden erhalten
- Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)
Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:
- in betrieblicher Ausbildung im dualen System,
- in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder
- in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.
Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt.
Voraussetzungen und Antrag:
Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 24.06.2020 bis 15.02.2021 beginnen. Dafür gelten diese Kriterien:
Für die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus:
- Die Beschäftigten haben imJahre 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet
oder
der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum entweder
in 2 aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder
in 5 zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen. Für den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit der Auszubildenden: - Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung bei mindestens 50 Prozent liegen.
- Auszubildende oder AusbilderInnen werden nicht in Kurzarbeit geschickt
Für die Übernahmeprämie für Insolvenz-Auszubildende:
- Voraussetzung beim insolventen Betrieb: es muss eine pandemiebedingte Insovenz vorliegen.
- Voraussetzung beim Übernahme-Betrieb: alle Unternehmen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen Unternehmen bis zum 30. Juni 2021 für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen.
Den Link zum Förderantrag für die Ausbildungsprämie, die Ausbildungsprämie plus, den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und zur Übernahmeprämie für Insolvenzlehrlinge sowie weitere Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.
Wissenswertes zum Bundesprogramm finden Sie außerdem unter: www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen.